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- Fachassistent/in Lohn und Gehalt
- Steuerfachangestellte
- Intensivlehrgang Sommerprüfung 2021
- Online-Intensivlehrgang Sommerprüfung 2021
- 51. Ausbildungsbegleitender Lehrgang Prüfung Sommer 2022
- Online-Lehrgang Prüfung Sommer 2022
- Intensivlehrgang Winterprüfung 2021
- 50. Ausbildungsbegleitender Lehrgang Prüfung Sommer 2021
- Online-Lehrgang Prüfung Sommer 2021
- Online-Intensivlehrgang Winterprüfung 2020 | Lehrgang als Aufzeichnung
Lehrgang Mündliche 2021
- Bielefeld (06.02.2021 bis 27.02.2021)
- Dortmund (06.02.2021 bis 27.02.2021)
- Köln (06.02.2021 bis 27.02.2021)
- Münster (06.02.2021 bis 27.02.2021)
>> berufsbegleitend - 24 Unterrichtsstunden - inkl. Prüfungssimulation <<
Lehrgang
Lehrgang
Kurz vor der mündlichen Prüfung bringen wir Sie in den relevanten Steuerrechtsgebieten sowie in den Bereichen Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaftslehre auf den neuesten Stand und besprechen mit Ihnen Schwerpunktthemen und die wichtigsten Änderungen. Denn in der mündlichen Prüfung wird nach aktuellem Recht geprüft und nicht - wie in der schriftlichen - nach dem Rechtsstand des Vorjahres! Deshalb sind die Aufzeichnungen der Studienwerk-Online-Seminare Aktuell V/2020 und Aktuell I/2021 für Mitarbeiter sind bereits in der Teilnahmegebühr enthalten.
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort:
Quality Hotel Bielefeld
Alte Verler Str. 2
33689 Bielefeld
Unterrichtszeiten:
Samstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Lehrgangsinhalt
Lehrgangsinhalt
Neben der Behandlung typischer Schwerpunktthemen der mündlichen Prüfung sowie dem Update auf den aktuellen Rechtsstand in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaftslehre üben wir mit Ihnen im Rahmen des Termins "Prüfungssimulation" das Vorbereiten und Halten von Kurzvorträgen. Ferner wird eine Kommission aus mehreren Dozenten Sie wie in der echten Prüfung befragen. Im Online-Teilnehmerbereich des Lehrgangs erhalten Sie zusätzlich weitere Informationen und Materialien zur Prüfungsvorbereitung sowie die Möglichkeit, auf Aufzeichnungen unserer Aktuell-Seminare für Mitarbeiter rund um den Jahreswechsel zuzugreifen.
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 350€.
Die Aufzeichnungen der Studienwerk-Online-Seminare Aktuell V/2020 und Aktuell I/2021 für Mitarbeiter sind bereits in der Teilnahmegebühr enthalten.
Teilnehmer des Samstagslehrgangs 31 erhalten einen Rabatt von 10% auf die Teilnahmegebühr!
Die Teilnahmegebühr wird fällig zum Lehrgangsbeginn 06.02.2021.
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Finanzielle Förderung
Rufen Sie uns gerne an, um sich über Fördermöglichkeiten für die Lehrgangsteilnahme zu informieren.
Vergünstigte Teilnahme an Studienwerk-Seminaren
Für die Dauer des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer einen Rabatt von 50 % auf alle Studienwerk-Seminare.
Ansprechpartner

Kerstin Schweifel
Steuerfachwirtlehrgänge
Bielefeld, Dortmund, Münster
0251 98164-41
schweifel(at)studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung, Steuerfachangestelltenprüfung und die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um ein besonderes Aus- und Fortbildungsangebot, das auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengang“ zu finden ist. Aktuell wird ausschließlich ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Lehrgangstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben.
Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende Februar sowie Ende August eines jeden Jahres kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin (damit spätestens am 31. Januar bei Kündigung zum Ende Februar; spätestens am 31. Juli bei Kündigung zum 31. August) schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, z.B. an der Gaderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.