Intensivlehrgang Steuerfachwirtprüfung 2023
- Köln (06.11.2023 bis 18.11.2023)
- Münster (06.11.2023 bis 18.11.2023)
- Online (06.11.2023 bis 18.11.2023)
>> Vollzeit - 48 Unterrichtsstunden - 6 Klausuren inkl. individueller Korrektur und Klausurbesprechungen <<
Lehrgang
Lehrgang
Vom 6. bis 8. Dezember 2023 werden die Steuerberaterkammern den schriftlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung 2023/2024 durchführen.
In der letzten Phase der Prüfungsvorbereitung kommt es entscheidend darauf an, den Überblick nicht zu verlieren. Erlerntes Fachwissen sollte strukturiert und auf die Schwerpunkte der Steuerfachwirtprüfung ausgerichtet werden.
Im Unterrichtsteil des Lehrgangs werden daher die Schwerpunktthemen der Steuerfachwirtprüfung anhand prüfungstypischer Fallgestaltungen behandelt. Die Teilnehmer/innen erhalten zu Beginn des Lehrgangs einen Arbeitsordner mit den Fallsammlungen für die Fachbereiche. Im Verlauf des Lehrgangs werden Lösungshinweise zu den Übungsfällen ausgegeben, so dass sich die Teilnehmer/innen vollständig auf die Inhalte des Lehrgangs konzentrieren können.
Der Klausurenteil des Lehrgangs beinhaltet 6 Aufsichtsklausuren, die nach Prüfungsmaßstäben individuell korrigiert werden. Hier haben die Teilnehmer/innen nochmals Gelegenheit, in einer „Generalprobe“ die Prüfungssituation zu simulieren und ihrer Klausurtechnik den letzten Schliff zu verleihen. Alle Klausuren werden nach der Bearbeitung gemeinsam mit einer Fachdozentin/einem Fachdozenten besprochen.
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort:
Studienwerk Schulungszentrum
Stolberger Str. 374 d
50933 Köln
Unterrichtszeiten:
Unterrichtsteil (06. bis 11.11.2023)
jeweils von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Klausurenteil (13. bis 18.11.2023)
Klausuren von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Rechnungswesen/BWL bis 13:00 Uhr)
Klausurbesprechungen von 12:30 Uhr bis 14:45 Uhr (Rewe 13:30 Uhr bis 15:00Uhr, BWL 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr online)
Anfahrt
Studienwerk Schulungszentrum Köln
Lehrgangsinhalt
Lehrgangsinhalt
Das Unterrichtsprogramm konzentriert sich auf die Fächer, die Gegenstand des schriftlichen Teils der Steuerfachwirtprüfung sind. Dazu gehören:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Erbschaftsteuer
- Rechnungswesen
- Grundlagen der Betriebswirtschaft
Gesamt: 48 Unterrichtsstunden
Übungsklausuren
Zusätzlich werden sechs Übungsklausuren geschrieben. Wie in der schriftlichen Prüfung beträgt die Bearbeitungszeit der Klausuren 4 (Steuererrecht I und II) bzw. 3 Stunden (Rechnungswesen) und 2 Stunden (BWL). Alle Klausuren werden individuell nach Prüfungsmaßstäben korrigiert und am Bearbeitungstag gemeinsam mit einer Fachdozentin/einem Fachdozenten besprochen.
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt
1.000,- € bei Buchung des kompletten Lehrgangs,
600,- € bei Buchung des Unterrichtsteils ohne Klausuren,
500,- € bei Buchung des Klausurenteils ohne Unterrichtsteil.
Teilnehmer/innen des Steuerfachwirtlehrgangs 34 erhalten einen Rabatt von 10% auf die Teilnahmegebühr!
Die Teilnahmegebühr wird fällig zum Lehrgangsbeginn am 06.11.2023.
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Finanzielle Förderung
Rufen Sie uns gerne an, um sich über Fördermöglichkeiten für die Lehrgangsteilnahme zu informieren.
Vergünstigte Teilnahme an Studienwerk-Seminaren
Für die Dauer des Intensivlehrgangs erhalten die Teilnehmer/innen einen Rabatt von 50 % auf alle Studienwerk-Seminare
Ansprechpartner

Lutz Löschmann
Steuerfachwirtlehrgänge,
Steuerberaterlehrgänge Köln,
Qualitätsmanagement
0221 973123-18
loeschmann(at)studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer/innen! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.