Intensivlehrgang Steuerfachwirtprüfung 2022
- Bielefeld (07.11.2022 bis 19.11.2022)
- Dortmund (07.11.2022 bis 19.11.2022)
- Köln (07.11.2022 bis 19.11.2022)
- Münster (07.11.2022 bis 19.11.2022)
>> Vollzeit - 48 Unterrichtsstunden - 6 Klausuren inkl. individueller Korrektur und Klausurbesprechungen <<
Lehrgang
Lehrgang
Vom 7. bis 9. Dezember 2022 werden die Steuerberaterkammern den schriftlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung 2022/2023 durchführen.
In der letzten Phase der Prüfungsvorbereitung kommt es entscheidend darauf an, den Überblick nicht zu verlieren. Erlerntes Fachwissen sollte strukturiert und auf die Schwerpunkte der Steuerfachwirtprüfung ausgerichtet werden.
Im Unterrichtsteil des Lehrgangs werden daher die Schwerpunktthemen der Steuerfachwirtprüfung anhand prüfungstypischer Fallgestaltungen behandelt. Die Teilnehmer erhalten die Übungen etwa sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs, damit sie sich vorab mit den Inhalten vertraut machen können. Das Material des Lehrgangs kann auf diese Weise als „roter Faden“ für die eigene Wiederholung wichtiger Prüfungsthemen dienen. Im Lehrgang selbst werden Lösungshinweise zu den Übungsfällen ausgegeben, so dass sich die Teilnehmer vollständig auf die Inhalte des Lehrgangs konzentrieren können.
Der Lehrgang beginnt und endet mit jeweils drei Aufsichtsklausuren, die nach Prüfungsmaßstäben individuell korrigiert werden. Hier haben die Teilnehmer nochmals Gelegenheit, in einer „Generalprobe“ die Prüfungssituation zu simulieren und ihrer Klausurtechnik den letzten Schliff zu verleihen. Die Klausuren des zweiten Klausurenblocks werden unmittelbar im Anschluss an die Bearbeitung gemeinsam mit einem Fachdozenten besprochen.
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort:
Neue Schmiede
Handwerkerstraße 7
33617 Bielefeld
www.neue-schmiede.de
Unterrichtszeiten:
Unterrichtsteil (10. bis 16.11.2022)
jeweils von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Klausurenblöcke (07. bis 09.11.2022 und 17. bis 19.11.2022)
Klausuren von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Rechnungswesen bis 13:00 Uhr)
Klausurbesprechungen (nur Klausurenblock 2) von 12:30 Uhr bis 14:45 Uhr (Rewe 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr)
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Lehrgangsinhalt
Lehrgangsinhalt
Das Unterrichtsprogramm konzentriert sich auf die Fächer, die Gegenstand des schriftlichen Teils der Steuerfachwirtprüfung sind. Dazu gehören:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Erbschaftsteuer
- Rechnungswesen
- Grundlagen der Betriebswirtschaft
- Gesellschaftsrecht
Gesamt: 48 Unterrichtsstunden
Übungsklausuren
Zusätzlich werden sechs Übungsklausuren geschrieben. Wie in der schriftlichen Prüfung beträgt die Bearbeitungszeit der Klausuren 4 (Steuererrecht I und II) bzw. 5 Stunden (Rechnungswesen). Die Klausuren des zweiten Klausurenblocks werden nach der Bearbeitung gemeinsam mit einem Fachdozenten besprochen.
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt
900 € bei Buchung des kompletten Lehrgangs inkl. der Klausurenblöcke,
600 € bei Buchung des Unterrichtsteils ohne Klausuren,
220 € Klausurenblock 1 (3 Klausuren inkl. Korrektur ohne Besprechung),
250 € Klausurenblock 2 (3 Klausuren inkl. Korrektur und Besprechung).
Teilnehmer des Samstagslehrgangs 33 erhalten einen Rabatt von 10% auf die Teilnahmegebühr!
Die Teilnahmegebühr wird fällig zum Lehrgangsbeginn am 07.11.2022.
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Finanzielle Förderung
Rufen Sie uns gerne an, um sich über Fördermöglichkeiten für die Lehrgangsteilnahme zu informieren.
Vergünstigte Teilnahme an Studienwerk-Seminaren
Für die Dauer des Intensivlehrgangs erhalten die Teilnehmer einen Rabatt von 50 % auf alle Studienwerk-Seminare
Ansprechpartner

Kerstin Schweifel
Steuerfachwirtlehrgänge
Bielefeld, Dortmund, Münster
0251 98164-41
schweifel(at)studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.