Berufsbegleitender Lehrgang Prüfung 2021/2022
- Bielefeld (28.11.2020 bis 30.10.2021)
- Dortmund (28.11.2020 bis 30.10.2021)
- Köln (28.11.2020 bis 30.10.2021)
- Münster (28.11.2020 bis 30.10.2021)
>> Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung - berufsbegleitend - inkl. neun Klausuren <<
Lehrgang
Lehrgang
Der Fortbildungslehrgang des Studienwerks der Steuerberater stellt ein Bildungsangebot für Steuerfachangestellte oder vergleichbar qualifizierte Mitarbeiter dar, die sich auf gehobene Anforderungen und verantwortungsvollere Aufgaben in der Steuerberaterpraxis vorbereiten möchten.
Wegen des angestrebten Aufgabenbereichs und der hohen Prüfungsanforderungen ist der Lehrgang entsprechend breit angelegt. Dabei wird auf den theoretischen und praktischen Kenntnissen aufgebaut, die sich die Teilnehmer während der Ausbildung zum Steuerfachangestellten und in der anschließenden praktischen Tätigkeit erworben haben.
Der Lehrplan für den Vorbereitungslehrgang wurde unter Berücksichtigung des Anforderungskatalogs zur Fortbildungsprüfung sowie nach sorgfältiger Auswertung vergangener Prüfungsklausuren gezielt prüfungsorientiert aufgestellt. Zu Lehrgangsbeginn wird den Teilnehmern ein Rahmenplan ausgehändigt, der neben dem Lehrplan Hinweise zur Prüfung selbst und zur Prüfungstechnik enthält.
BERUFSBEGLEITENDER LEHRGANG
Der Lehrgang umfasst die Vorbereitung auf die schriftliche Steuerfachwirtprüfung. Folgende Inhalte werden vermittelt:
- Vertiefte Kenntnisse im Bereich der Ertragsteuern, der Umsatz-, Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie des Verfahrens- und Bewertungsrechts
- Vertiefte Kenntnisse im Bereich Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
- Grundzüge der Betriebswirtschaft, des Gesellschaftsrechts
- Klausurtechnik
Für Steuerfachangestellte, die die Qualifikation „Steuerfachwirt“ erworben haben, verkürzt sich die für die Steuerberaterprüfung nachzuweisende Zeit berufspraktischer Tätigkeit von sieben auf sechs Jahre!
„Online-Service“
Als Grundlage für die Nacharbeit und die spätere Wiederholung des Unterrichtsstoffes - vor allem vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung - werden ohne besondere Berechnung umfangreiche Skripte mit Schaubildern, Übersichten und Übungsfällen herausgegeben. Die Lehrgangsunterlagen und Übungsklausuren stehen Ihnen auch online abrufbar zur Verfügung.
Über die Internetseite des Studienwerks der Steuerberater erhalten alle Lehrgangsteilnehmer ferner einen Online-Zugang zu ihrem persönlichen virtuellen Schreibtisch.
Neben Skripten und Klausuren finden Sie hier:
- zusätzliche Lehrgangsunterlagen, Übungen und Klausuren für online-basiertes Lernen,
- wichtige Informationen rund um den Lehrgang,
- Wissenswertes zur Steuerfachwirtprüfung und zur Prüfungsvorbereitung.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer jederzeit Zugriff auf die komplette Datenbank „Steuer- und Wirtschaftsrecht“ des NWB-Verlages. Der Online-Teilnehmerbereich stellt damit eine ideale Ergänzung des Präsenzlehrgangs dar, ein deutlicher „Mehrwert“ für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in.
Zur besonderen Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung 2021/22 bieten wir zusätzlich zum Samstagslehrgang im November 2021 einen Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung und im Februar 2022 einen Vorbereitungslehrgang auf die mündliche Prüfung an. Nähere Informationen sind ab dem Frühjahr 2021 beim Studienwerk erhältlich. Als Teilnehmer des Samstagslehrgangs 32 erhalten Sie für Intensivlehrgang 2021 und für den Vorbereitungslehrgang auf die mündliche Prüfung 2022 einen Rabatt von 10% auf die Lehrgangsgebühr.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Steuerfachwirtprüfung - Fortbildungsprüfung nach § 53 Berufsbildungsgesetz - wird von der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer abgenommen. Die schriftliche Prüfung findet Anfang Dezember 2021 statt, die mündliche Prüfung folgt im Februar/März 2022.
Auszug aus der Prüfungsordnung
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zugelassen
a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als "Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte" abgelegt hat,
b) wer nach Erfüllung der Voraussetzung zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann.
Ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung vorliegen, prüft und entscheidet die örtlich zuständige Steuerberaterkammer. Vor allem in zweifelhaften Fällen sollte die Zulassung vor Anmeldung zum Lehrgang im positiven Sinne geklärt sein. Auch wir sind gern behilflich.
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort:
Quality Hotel Bielefeld
Alter Verler Str. 2
33689 BielefeldAnfahrtsbeschreibung
Unterrichtszeiten:
Unterricht samstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Klausuren samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Rechnungswesen bis 13:00 Uhr)
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
2.400 € bei Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn oder 10 Monatsraten á 260 €.
Frühbucherrabatt
10 % bei Anmeldung bis zum 31.08.2020.
Sonderkonditionen
Bei Fragen zu Gruppen- und Großkundenrabatten sprechen Sie uns gerne an!
Finanzielle Förderung
Rufen Sie uns gerne an, um sich über Fördermöglichkeiten für die Lehrgangsteilnahme zu informieren.
Vergünstigte Teilnahme an Studienwerk-Seminaren
Für die Dauer des Samstagslehrgangs erhalten die Teilnehmer einen Rabatt von 50 % auf alle Studienwerk-Seminare.
Lehrgangsinhalte
Lehrstoffverteilung | UStd. |
Abgabenordnung | 40 |
Einkommensteuer | 80 |
Körperschaftsteuer | 24 |
Gewerbesteuer | 12 |
Umsatzsteuer | 52 |
Erbschaftsteuer/Bewertung | 20 |
Rechnungswesen | 64 |
Grundzüge der BWL | 12 |
Gesellschaftsrecht | 8 |
Klausurtechnik (online) | 2 |
9 Klausuren (davon 3 in Heimarbeit) | 39 |
Gesamt | 353 |
Dozenten
Dozenten
Die Dozenten des Lehrgangs unterrichten vielfach bereits seit Jahren für das Studienwerk und wissen daher, worauf es im Rahmen der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung ankommt. Sie verfügen sowohl über fundierte Sachkenntnisse als auch über die notwendige didaktische Fähigkeit, diese eingängig und plausibel zu vermitteln.
Klausuren
Klausuren
Im Rahmen der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung werden 6 Aufsichtsklausuren und 3 Klausuren in Heimarbeit geschrieben. Die Inhalte und der Schwierigkeitsgrad der Klausuren orientieren sich im Verlauf des Lehrgangs immer stärker am Prüfungsniveau. Mit Korrektur und Benotung dienen die Klausuren damit der realitätsnahen Simulation des schriftlichen Teils der Steuerfachwirtprüfung. Zu den Klausuren erhalten Sie ausführliche Lösungshinweise.
Skripte und Fachliteratur
Skripte und Fachliteratur
Während des Unterrichts werden jeweils vor Beginn der Veranstaltung umfangreiche Arbeitsunterlagen ausgegeben, so dass zeitraubendes Mitschreiben nahezu entfällt.
Bereits zu Beginn des Lehrgangs sollten Sie im Besitz folgender Textausgaben sein, die regelmäßig als Hilfsmittel bei der Prüfung zugelassen sind:
Steuerrecht: Steuergesetze, Steuerrichtlinien und Steuererlasse
(z. B. aus dem C.H. Beck-Verlag oder Textausgaben anderer Verlage).
Wirtschaftsrecht: BGB, HGB, GmbHG
(z. B. Taschenbuchausgaben oder Deutsche Gesetze/Schönfelder aus dem C.H. Beck-Verlag oder entsprechende Textausgaben anderer Verlage.)
Ansprechpartner

Kerstin Schweifel
Steuerfachwirtlehrgänge
Bielefeld, Dortmund, Münster
0251 98164-41
schweifel(at)studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung, Steuerfachangestelltenprüfung und die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um ein besonderes Aus- und Fortbildungsangebot, das auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengang“ zu finden ist. Aktuell wird ausschließlich ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Lehrgangstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben.
Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende Februar sowie Ende August eines jeden Jahres kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin (damit spätestens am 31. Januar bei Kündigung zum Ende Februar; spätestens am 31. Juli bei Kündigung zum 31. August) schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, z.B. an der Gaderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Zusatzinformationen und ergänzende Lehrgänge
Zusatzinformationen und ergänzende Lehrgänge
Ergänzender Intensivlehrgang
Der ergänzende zweiwöchige Lehrgang zur gezielten Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung 2021/2022 wird im November 2021 durchgeführt. Nähere Informationen hierzu erfolgen im Lehrgang oder sind ab dem Frühjahr 2021 beim Studienwerk erhältlich.
Ergänzender Vorbereitungslehrgang auf die mündliche Prüfung
Der ergänzende Lehrgang zur gezielten Vorbereitung auf den mündlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung 2021/2022 wird im Februar 2022 berufsbegleitend an drei Samstagen durchgeführt. Nähere Informationen hierzu erfolgen im Lehrgang oder sind ab dem Frühjahr 2021 beim Studienwerk erhältlich.
Als Teilnehmer des Samstagslehrgangs 32 erhalten Sie auf die ergänzenden Lehrgänge (Intensivlehrgang 2021 und Vorbereitung auf die mündliche Prüfung 2022) einen Rabatt von 10 % auf die Lehrgangsgebühr.
Probehören
Wir laden Sie herzlich ein, einmal als Gasthörer einen unserer laufenden Lehrgänge zu besuchen. Fordern Sie einfach telefonisch oder online einen Gasthörerschein an!
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.