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- Intensivlehrgang Sommerprüfung 2024
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- 54. Ausbildungsbegleitender Lehrgang Prüfung Sommer 2025
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Online-Intensivlehrgang Sommerprüfung 2024
- Online (Fr, 15.03.2024 bis Do, 28.03.2024)
>> berufsbegleitend - 2 Wochen - 30 Unterrichtsstunden <<
Lehrgang
Lehrgang
Am 11. und 12. April 2024 findet die schriftliche Steuerfachangestelltenprüfung Sommer 2023 statt. Zur besonderen Vorbereitung auf diese Prüfung bieten wir Ihnen unseren Online-Intensivlehrgang an.
Im Mittelpunkt des Intensivlehrgangs steht das Wiederholen klausurtypischer Fälle. Diese sind in einem Übungsordner nach Prüfungsgebieten getrennt zusammengestellt und werden den Teilnehmern etwa vier Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeschickt. So haben Sie Zeit, die Sachverhalte zu bearbeiten und erste Lösungsansätze zu entwickeln. Im Unterricht stellen Ihnen die Dozenten die Musterlösungen vor und erläutern Ihnen noch einmal wichtige Prüfungsthemen. Über Chat oder Mikrofonfunktion haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an die Dozenten zu richten. Die Verwaltung der Online-Veranstaltungen und Lehrgangsmaterialien läuft über unseren Online-Campus.
Lehrgangsinhalt
Lehrgangsinhalt
Fach | UStd. |
Einkommensteuer |
6 |
Körperschaftsteuer |
3 |
Gewerbesteuer | 3 |
Umsatzsteuer | 3 |
Abgabenordnung | 3 |
Rechnungswesen | 6 |
Wirtschaftslehre | 6 |
Gesamt: | 30 |
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort:
Online
Unterrichtszeit:
von 15. März 2024 bis 28. März 2024
montags bis freitags von 18:00 Uhr - 20:25 Uhr
Live und in Farbe - der Online-Lehrgang!
Live und in Farbe - der Online-Lehrgang!
Das Studienwerk bietet Ihnen den Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerfachangestelltenprüfung Sommer 2024 auch als Online-Lehrgang an! Die 10 Einzelveranstaltungen werden jeweils kompakt in 3 Unterrichtsstunden von den jeweiligen Fachreferenten vorgetragen. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, sich die Aufzeichnungen der Unterrichtung zu einem späteren Zeitpunkt anzuhören.
Für die Online-Unterrichtung benötigen Sie lediglich einen Computer mit einer Internetverbindung und einem funktionierenden Audiosystem. Informationen zu den weiteren technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach der Anmeldung.
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 240,- € und ist fällig am 13.03.2024.
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir Sie, uns ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen.
Kontakt
Kontakt

Marie-Christin Stamm
Steuerfachangestellten-
lehrgänge
0251 98164-47
stamm(at)studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung, Steuerfachangestelltenprüfung und die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um ein besonderes Aus- und Fortbildungsangebot, das auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengang“ zu finden ist. Aktuell wird ausschließlich ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Lehrgangstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben.
Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende Februar sowie Ende August eines jeden Jahres kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin (damit spätestens am 31. Januar bei Kündigung zum Ende Februar; spätestens am 31. Juli bei Kündigung zum 31. August) schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, z.B. an der Gaderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.