Intensivlehrgang Sommerprüfung 2023
- Bielefeld (6. März bis 10. März 2023) - WARTELISTE
- Dortmund (6. März bis 10. März 2023) - WARTELISTE
- Düsseldorf (6. März bis 10. März 2023) - WARTELISTE
- Köln (6. März bis 10. März 2023) - WARTELISTE
- Münster (6. März bis 10. März 2023) - WARTELISTE
- Rheine (6. März bis 10. März 2023)
>> vollzeit - 1 Woche - 40 Unterrichtsstunden <<
Lehrgang
Lehrgang
WARTELISTE
Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Plätze des Lehrgangs in Bielefeld belegt.
Bitte nutzen Sie unser Anmeldeformular um sich für einen Wartelistenplatz anzumelden.
Sollte ein Platz für Sie frei werden, werden wir Sie umgehend informieren.
Am 23. und 24. März 2023 werden die Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen die Steuerfachangestelltenprüfung Sommer 2023 durchführen. Zur speziellen Vorbereitung auf diese Prüfung bieten wir unseren bewährten Intensivlehrgang an.
Lehrgangsinhalt
Lehrgangsinhalt
Der Lehrgang umfasst 40 Unterrichtsstunden (UStd.), die sich wie folgt auf die Prüfungsgebiete verteilen:
- 8 UStd. Einkommensteuer
- 4 UStd. Körperschaftsteuer
- 4 UStd. Umsatzsteuer
- 4 UStd. Gewerbesteuer
- 4 UStd. Abgabenordnung
- 8 UStd. Rechnungswesen
- 8 UStd. Wirtschaftslehre
Im Intensivlehrgang wird der Prüfungsstoff ausschließlich anhand von prüfungsbezogenen Aufgaben wiederholt. Diese sind in einem Übungsordner nach Prüfungsgebieten getrennt zusammengestellt und werden den Teilnehmern etwa vier Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeschickt. Zu Kursbeginn kann daher direkt mit der Besprechung der Aufgaben begonnen werden, so dass ausreichend Zeit für eine gezielte Wiederholung prüfungsrelevanter Themen verbleibt.
Unterrichtsort
Unterrichtsort
Tagungshotel Bethel
Bethelweg 8
33618 Bielefeld
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Unterrichtszeit
Unterrichtszeit
Der Unterricht findet vom 6. März bis zum 10. März 2023 jeweils in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt.
Teilnahmegebühr
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 295,- € und ist fällig am 03.03.2023.
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir Sie, uns ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner

Marie-Christin Stamm
Steuerfachangestellten-
lehrgänge
0251 98164-47
stamm(at)studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung, Steuerfachangestelltenprüfung und die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um ein besonderes Aus- und Fortbildungsangebot, das auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengang“ zu finden ist. Aktuell wird ausschließlich ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Lehrgangstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben.
Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende Februar sowie Ende August eines jeden Jahres kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin (damit spätestens am 31. Januar bei Kündigung zum Ende Februar; spätestens am 31. Juli bei Kündigung zum 31. August) schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, z.B. an der Gaderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.