- Steuerberater
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- Fachassistent/in Lohn und Gehalt
- Steuerfachangestellte
- 52. Ausbildungsbegleitender Lehrgang Prüfung Sommer 2023
- Online-Lehrgang Prüfung Sommer 2023
- Intensivlehrgang Sommerprüfung 2023
- Online-Intensivlehrgang Sommerprüfung 2023
- 53. Ausbildungsbegleitender Lehrgang Prüfung Sommer 2024
- Online-Lehrgang Prüfung Sommer 2024
- Intensivlehrgang Winterprüfung 2023
- Online-Intensivlehrgang Winterprüfung 2023
Coaching Mündliche 2023
- Köln (So, 05.02.2023)
- Münster (So, 12.02.2023) +++ AUSGEBUCHT +++
>> eintägig - ca. 8 Unterrichtsstunden - begrenzte Teilnehmerzahl <<
Lehrgang
Lehrgang
Mit diesem eintägigen Lehrgang bietet das Studienwerk der Steuerberater den Prüfungskandidaten die Möglichkeit, kurz vor dem Examenstermin zusätzliche wertvolle Tipps und Informationen zu erhalten.
In einer kleinen Gruppe werden sie intensiv und individuell auf die mündliche Prüfung vorbereitet und erhöhen damit ihre Chancen auf ein überdurchschnittliches Ergebnis deutlich.
Der Erfolg in der mündlichen Prüfung wird zu einem guten Teil vom „gekonnten Auftritt“ des Kandidaten und seiner Souveränität bei der Prüfung beeinflusst. Für die Teilnehmer gilt es, das vorhandene Wissen optimal zu präsentieren und die Prüfungskommission von ihrem Können zu überzeugen.
Inhalte
Inhalte
Im Mittelpunkt des Lehrgangs steht vor allem der Aufbau und die Strukturierung des Prüfungsvortrags. Mehrere Probevorträge und deren Bewertung, auf Wunsch mit Videoanalyse im Einzelgespräch – helfen, individuelle Herausforderungen zu identifizieren und zu meistern. Zusätzlich trainieren prüfungserfahrene Dozenten mit den Kandidaten die Situation des Prüfungsgesprächs unter realistischen Bedingungen. Die strikte Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 20 Personen gewährleistet die hohe Effizienz dieses exklusiven Vorbereitungstages.
Dozenten
Dozenten
Dipl.-Finanzwirt Ansgar Behlau
Prof. Dr. Volker Versin
Dipl.-Finanzwirt Thomas Schultes
Dipl.-Finanzwirt Klaus Wierschem
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Lehrgangsort:
Studienwerk der Steuerberater
Eupener Str. 157
50933 Köln
Lehrgangszeit:
Sonntag, 5. Februar 2023
9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
290,- € inklusive Getränken und Mittagsimbiss
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Die Berücksichtigung der Teilnehmer erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung!
Teilnehmer des Samstagslehrgangs 58 erhalten einen Rabatt von 10% auf die Teilnahmegebühr.
Die kostenlose Abmeldung von dieser Veranstaltung ist bis zum 31.01.2023 möglich. Die Abmeldung muss schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen!
Ansprechpartner

Lutz Löschmann
Steuerfachwirtlehrgänge,
Steuerberaterlehrgänge Köln,
Qualitätsmanagement
0221-973 123-18
loeschmann(at)studienwerk.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.