Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt 2023
- Köln (31.05.2023 bis 13.12.2023)
- Münster (31.05.2023 bis 13.12.2023)
>> Berufsbegleitend - 185 Unterrichtsstunden – inkl. Online-Zugang und Heimklausuren <<
Lehrgang
Lehrgang
Seit dem Jahr 2015 führen eine Reihe von Steuerberaterkammern die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/Fachassistentin Lohn und Gehalt durch. Dieser Fortbildungsabschluss soll motivierten Mitarbeitern ermöglichen, sich für spezielle Aufgaben der Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht zu qualifizieren. Dieses detaillierte und breit angelegte Fachwissen übersteigt die im Rahmen der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten erworbenen Kenntnisse deutlich.
Das Studienwerk der Steuerberater bietet zur Vorbereitung auf die Prüfung ein kompaktes, berufsbegleitendes Lehrgangskonzept an.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung Fachassistent Lohn und Gehalt ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs.
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekaufleute, Groß- u. Außenhandelskaufleute, Bankkaufleute): Mindestens drei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs.
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs.
Ort & Zeit
Ort & Zeit
Unterrichtsort:
Studienwerk Schulungszentrum
Stolberger Str. 374 d
50933 Köln
Die genauen Räume werden mit dem Terminplan bekanntgegeben.
Unterrichtszeiten: 31.05.2023 - 13.12.2023
Mittwoch 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Samstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
während der Blockphasen Ende September
Donnerstag und Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Online-Klausurbesprechungen 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Anfahrt
Studienwerk Schulungszentrum Köln
Hinweise mündliche Prüfung online 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Studienwerk-Hygienehinweis
Studienwerk-Hygienehinweis
Das Studienwerk der Steuerberater führt auch in Zeiten der Corona-Pandemie sämtliche Lehrgänge und Seminarveranstaltungen weiterhin durch. Dabei stehen die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Teilnehmer an erster Stelle.
Im Zuge der Durchführung unserer Präsenzveranstaltungen beobachten wir fortlaufend die aktuelle Entwicklung und berücksichtigen die jeweiligen Vorgaben am Veranstaltungsort. Sollten die Rahmenbedingungen eine Durchführung eines Präsenztermins einmal nicht erlauben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bieten Alternativen an.
Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungen des Studienwerks sowie unsere besonderen Hygienehinweise finden Sie HIER.
Mit Sicherheit gut – Aus- und Fortbildung mit dem Studienwerk
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr
1.890 € bei Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn oder 4 Monatsraten á 500 €.
Frühbucherrabatt
10 % bei Anmeldung bis zum 28.02.2023.
Sonderkonditionen
Bei Fragen zu Gruppen- und Großkundenrabatten sprechen Sie uns gerne an!
Finanzielle Förderung
Rufen Sie uns gerne an, um sich über Fördermöglichkeiten für die Lehrgangsteilnahme (z. B. Bildungsscheck NRW) zu informieren.
Inhalte
Inhalte
Prüfungsinhalte
Die Prüfung zum/zur Fachassistenten/Fachassistentin Lohn und Gehalt besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Der Prüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog der Steuerberaterkammern zugrunde. Im Einzelnen erstreckt sich der Abschluss auf folgende Gebiete:
Steuerrecht
insbesondere Lohnsteuerabzugsverfahren, Lohnsteueranmeldung, steuerfreier Arbeitslohn
Sozialversicherungsbeitragsrecht
insbesondere Beitragsberechnung, Meldepflichten, Statusfeststellung, Umlageverfahren, Außenprüfung
Arbeitsrecht
insbesondere gesetzliche Grundlagen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht
Rechtsübergreifende Themen
insbesondere geldwerte Vorteile/Sachbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechnung, Nettolohnvereinbarungen, Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge
Besondere Themen
insbesondere Kurzarbeitergeld, Pfändung, Meldevorschriften, Dokumentationspflichten, Rechtsbehelfe, Datenschutz/Datensicherheit
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung zu fertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Zeitstunden.
Lehrstoffverteilung
> Lohnsteuer inkl. rechtsübergreifender und besonderer Themen: 68 UStd.
> Sozialversicherungsrecht inkl. rechtsübergreifender und besonderer Themen: 68 UStd.
> Arbeitsrecht: 26 UStd.
> Klausurentechnik online: 1 UStd.
> Sommeraufgaben: 6 UStd.
> Online-Aufgabenbesprechungen: 3 UStd.
> Heimklausur 1: 4 UStd.
> Heimklausur 2: 4 UStd.
> Klausurenbesprechung Online: 4 UStd.
> Hinweise mündliche Prüfung online: 1 UStd.
> Gesamt: 185 UStd.
Übungsaufgaben und -klausuren inkl. Korrekturen und Besprechungen
Dozenten
Steuerrecht (LStR) | Dipl.-Finw. (FH) Miriam Vignold-Smith |
Dipl.-Finw. (FH) Andreas Sieverding, StB | |
Sozialversicherungsrecht | Andreas Abels |
Grundzüge des Arbeitsrechts | Benjamin Kura, FAArbR |
Klausurtechnik | Jörg ten Voorde, StB |
Hinweise mündl. Prüfung | Dipl.-Finw. (FH) Andreas Sieverding, StB |
Hilfsmittel und Fachliteratur
Hilfsmittel und Fachliteratur
Für den schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt werden als Hilfsmittel ohne Einschränkung Textausgaben
- von Gesetzen (Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht),
- von Richtlinien und Erlassen (nur Steuerrecht)
als Loseblattsammlungen oder gebunden zugelassen, dabei darf es sich nicht um Lexika oder Kommentare handeln:
a) Steuerrecht
- Steuergesetze
- Steuerrichtlinien
- Steuererlasse
(zum Beispiel aus dem C. H. Beck-Verlag oder Textausgaben anderer Verlage). Zur Prüfung zugelassen sind ebenfalls amtliche Textausgaben (zum Beispiel Amtliches Lohnsteuerhandbuch, ergänzend Zollkodexanpassungsgesetz).
b) Sozialversicherungsrecht
Zum Beispiel "SGB" aus dem Verlag Wolter Kluwers Deutschland oder Textsammlungen anderer Verlage.
c) Arbeitsrecht
Zum Beispiel "Arbeitsgesetze" (Beck-Texte) aus dem dtv-Verlag oder Textsammlungen anderer Verlage.
Entsprechende Gesetzestexte mit dem Rechtsstand 01.01.2023 sollten die Teilnehmer ab Lehrgangsbeginn mitbringen. Bitte beachten Sie ferner, dass die Lohnsteuer-Dozenten im Unterricht bevorzugt das Amtliche Lohnsteuerhandbuch verwenden.
Skripte und Online-Campus
Skripte und Online-Campus
Als Grundlage für die Nacharbeit und die spätere Wiederholung des Unterrichtsstoffes - vor allem vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung - werden ohne besondere Berechnung Skripte mit Schaubildern, Übersichten und Übungsfällen herausgegeben. Die Lehrgangsunterlagen und Übungsklausuren stehen Ihnen auch online abrufbar zur Verfügung.
Über die Internetseite des Studienwerks der Steuerberater erhalten alle Lehrgangsteilnehmer ferner einen Online-Zugang zu ihrem persönlichen virtuellen Schreibtisch. Neben Skripten und Klausuren finden Sie hier wichtige Informationen rund um den Lehrgang und Wissenswertes zur Prüfung und zur Vorbereitung.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer jederzeit Zugriff auf die komplette Datenbank „Steuer- und Wirtschaftsrecht“ des NWB-Verlages. Der Online-Teilnehmerbereich stellt damit eine ideale Ergänzung des Präsenzlehrgangs dar, ein deutlicher „Mehrwert“ für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in.
Inklusive Seminare
Inklusive Seminare
Die Teilnahme am Studienwerk-Seminar „Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2023/2024“ sowie die Online-Aufzeichnung „Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2023/2024“ sind bereits in der Lehrgangsgebühr enthalten und dienen als ideale Ergänzung zum Lehrgang!
Ansprechpartner

Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1. Begriffsbestimmungen
Sofern bei den Teilnahmebedingungen unterschiedliche Regelungen für Seminare, Lehrgänge oder Studiengänge gelten, sind diese Bereiche wie folgt voneinander abzugrenzen:
Seminare: Hierbei handelt es sich um die Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter den Rubriken „Seminare für Berufsträger“ und „Seminare für Mitarbeiter“ zu finden sind.
Lehrgänge: Hierbei handelt es sich um die Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Lehrgänge“ zu finden sind. Diese Veranstaltungsform betrifft grundsätzlich alle Vorbereitungslehrgänge für die Steuerberaterprüfung, Steuerfachwirtprüfung und Steuerfachangestelltenprüfung.
Studiengänge: Hierbei handelt es sich um besondere Aus- und Fortbildungsangebote, die auf der Internetseite www.studienwerk.de unter der Rubrik „Studiengänge“ zu finden sind. Aktuell wird ein ausbildungsintegrierter, dualer Studiengang »Steuerfachangestellte/r – Bachelor of Arts BWL & Steuern« in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, dem Berufskolleg Bielefeld, Münster und Recklinghausen sowie der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe KdöR sowie ein Studiengang »Master of Arts - Taxation« in Kooperation mit der Fachhochschule
Münster angeboten.
2. Anmeldung
Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Stornierung oder Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bestehen.
3. Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Maßgebend ist regelmäßig die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Maßgebend für die Zuweisung eines Platzes im Rahmen des Studiengangs » Master of Arts - Taxation« sind die Note aus dem Erststudium sowie die Wahl des Lehrgangsortes.
4. Absage Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen z. B. bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer / Interessenten bestehen nicht.
5. Änderungen bei Veranstaltungen
Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten, der Form der Unterrichtung / des Vortrags (Präsenz oder online) sowie der Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten.
6. Terminausfall
Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins, z. B. durch Erkrankung des Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, bestehen nicht.
7. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Ist ein angemeldeter Teilnehmer eines Seminars verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist bei Lehr- und Studiengängen nicht möglich.
8. Stornierung vor Veranstaltungsbeginn
Eine Stornierung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Es gelten für die jeweiligen Veranstaltungsangebote folgende Stornierungsregelungen:
a. Seminare
Die Teilnahme kann bis zum Tag vor dem Tag des Seminarbeginns storniert werden, ohne dass Gebühren erhoben werden.
b. Samstagslehrgänge/berufsbegleitende Lehrgänge/Klausurenwochen/Studiengänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
c. Intensivlehrgänge
Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns wird grundsätzlich eine Gebühr von 50 € erhoben. Bei Stornierungen nach Ausgabe, Zusendung oder Bereitstellung von Lehrgangsmaterial (auch in Teillieferungen oder online) beträgt die Stornogebühr 20 % der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 50 €. Eine Rückgabe der Unterlagen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der Stornogebühr.
9. Kündigung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns
Eine Kündigung bedarf der Textform. Maßgebend für die Wahrung der unten genannten Frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk der Steuerberater. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Seminare, Intensivlehrgänge und Studiengänge sechs Wochen zum Quartalsende.
Seminare und Intensivlehrgänge können ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mehr gekündigt werden. Studiengänge sind jeweils zum Ende eines Semesters kündbar. Die Kündigung von Studiengängen muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin schriftlich beim Studienwerk eingegangen sein.
Bei einer rechtswirksamen Kündigung bemisst sich die Gebühr zeitanteilig nach den Unterrichtsstunden, die bis zum Ablauf des Teilnahmezeitraums geleistet wurden.
10. Material
Veranstaltungsmaterialien in Papierform, wie z. B. Skripte, werden grundsätzlich nur während der Veranstaltungen verteilt.
11. Haftung
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
Kritik, Anregungen
Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.