Düsseldorf

Inhalte

Systematische Darstellung der Praxisfelder Kapitalkonten der Kommanditisten und Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG mit Hinweisen auf aktuelle Rechtsänderungen. Konkrete Handlungshilfen für die Praxis wie die Darstellung von Arbeitsschritten und Checklisten runden die Veranstaltung ab.

I. Die Kapitalkonten der Kommanditisten

  • Gesetzliches Regelstatut nach § 167 HGB
  • Kommanditkapitalkonto und Kreditorenposten
  • Verbuchung der Gewinnanteile
  • Verbuchung der Verlustanteile
  • Entnahmesperre aufgrund Verlustanteile
  • Abweichende Gestaltungsvarianten für die Praxis
  • Mehrkonten-Modelle
  • Verbuchung der Gewinn- und Verlustanteile
  • Entnahmesperre aufgrund Verlustanteile

II. Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15 a EStG
     – was muss der Praktiker unbedingt beachten?

  • Verlustanteil i.S.d. § 15a EStG und Saldierungsverbot
  • Verlustausgleich nach Maßgabe des Kapitalkontos
  • Umfang des steuerlichen Kapitalkontos
  • Berechnung zum richtigen Zeitpunkt
  • Verlustausgleich wegen weitergehender Außenhaftung
  • Ermittlung der Außenhaftung
  • Außenhaftung im Verhältnis zum Kapitalkonto
  • Verlustausgleich aufgrund von Einlagen
  • Auswirkung von Sach- und Geldeinlagen
  • Vorverlagerte Einlagen (BFH versus FinVerw)
  • Zusammenfassung der Arbeitsschritte und Checkliste

Ort & Zeit

Unterrichtsort
FFFZ Tagungshaus
Kaiserswerther Str. 450
www.fffz.de

Unterrichtszeit
Donnerstag, 28.10.2010
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Teilnahmegebühr

99 € je Termin / je Teilnehmer; 90 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.

Referent

Dipl.-Finw. Wolfram Gärtner

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk – Geschäftsstelle Münster. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z.B. höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.