
Inhalte
A. Vorsteuerabzug
1. Allgemeines
2. Vorsteuerabzug aus Rechnungen
- Unternehmer
- Rechnung
- Gesetzlich geschuldete Steuer
- Leistungen
- Leistungen von anderen Unternehmern
- Leistungen für das Unternehmen
- Vorsteuerabzug vor Ausführung der Leistung
3. Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
4. Erwerbsteuer als Vorsteuer
5. Vorsteuerabzug in Fällen des § 13b UStG
6. Vorsteuerabzug des Auslagerers
7. Zuordnung zum Unternehmen
8. Nachweis
9. Ausschluss vom Vorsteuerabzug
- Ausschlussumsätze
- Ausnahmen vom Abzugsverbot
- Ausschluss nach § 15 Abs. 1a UStG (Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, Reisekosten, Umzugskosten)
- Vorsteuerbeschränkung bei Fahrzeugen
10. Vorsteueraufteilung
- Aufteilungsmethode
- Erleichterungen
11. Besonderheiten
- Fahrzeuglieferer
- Kleinbetragsrechnungen
- Fahrausweise
- Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
B. Berichtigung des Vorsteuerabzugs
1. Allgemeines
2. Voraussetzungen für die Berichtigung
- Anwendungsbereich
- Änderung der Verhältnisse (Änderung der tatsächlichen Verwendung, Änderung durch erstmalige Verwendung, Änderung durch Wechsel der Besteuerungsform, Änderung durch Veräußerung oder Entnahme, Änderung der rechtlichen Beurteilung)
- Berichtigungszeitraum
3. Berichtigungsverfahren
4. Vereinfachungen
5. Aufzeichnungspflichten
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Handwerkskammer Bildungszentrum
Echelmeyerstr. 1-2
48163 Münster
www.hbz-bildung.de
Unterrichtszeit
Mittwoch, 03.11.2010
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Teilnahmegebühr
99 € je Termin / je Teilnehmer; 90 € ab dem zweiten Teilnehmer
Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.
Referent
Dipl.-Finw. Ralf Walkenhorst
Anmeldung
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z.B. höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.


