
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Entgeltabrechnung
Inhalte
Sie sind bereits in der Entgeltabrechnung tätig und möchten Ihre Kompetenzen in diesem Bereich aktualisieren oder um zusätzliches Wissen erweitern?
Im Rahmen dieses Seminars frischen Sie Ihre Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Entgeltabrechnung auf. In kompakter Form erhalten Sie aktuelle Informationen aus der Sozialversicherung, wobei die aktuellen Änderungen aus dem Sozialversicherungsrecht berücksichtigt werden.
THEMENÜBERSICHT:
Arbeitsentgelt
- Allgemeines
- Begriffsbestimmung
- Entgeltverordnung
- Besteuerung von Arbeitslohn
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
- Sachbezüge
Versicherungspflicht
- Bedeutung des Arbeitsentgelts
- Bezeichnung und Form des Arbeitsentgelts
- Zeitliche Merkmale des Arbeitsentgelts
- Zusammenhang zwischen Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und des Lohnsteuerrechts
Versicherungsfreiheit
- Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung
- Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
- Jahresarbeitsentgelt bei schwankendem Arbeitsentgelt
- Über-/ Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Versicherungsfreiheit – Rentenversicherung
- Versicherungsfreiheit – Arbeitslosenversicherung
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Ort & Zeit
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Dienstag, 19.06.2012
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Anfahrt
Stadthalle Bielefeld
Teilnahmegebühr
99 € je Termin / je Teilnehmer;
90 € ab dem zweiten Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.
Referent

Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Teilnahmebedingungen
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.
6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.


