Münster

Inhalte

I. Beurteilung der Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit

  • Abhängige Beschäftigung
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Aushilfsjobs
  • Schüler und Studenten
  • Beitragsbemessungsgrenze
  • Meldepflichten

II. Beitragsrecht

  • Beitragsberechnung
  • Fälligkeit
  • Haftung
  • Lohnabzug
  • Beiträge aus geschuldetem, aber nicht gezahltem Arbeitsentgelt (=Arbeitsrecht und SV-Recht)

III. Verjährung im SV-Recht

  • Verjährungsfristen

IV. Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers

  • Kassenwahl
  • Nebentätigkeiten
  • Selbständige Tätigkeiten

V. Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

  • Versicherungsfreiheit
  • Feiwillige oder private Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Beitragszuschuss
  • Zahlung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

VI. Gesetzliche Unfallversicherung

  • Zuständige Berufsgenossenschaft
  • Beitragsbemessung
  • Verfahren

VII. Verfahrensrecht in der Sozialversicherung

  • Aufgaben der Krankenkasse als Einzugsstelle
  • Rechtssicherheit durch Kassenentscheidungen
  • Clearing-Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Betriebsprüfung
  • Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren

Ort & Zeit

Unterrichtsort

Handwerkskammer Bildungszentrum
Echelmeyerstr. 1-2
www.hbz-bildung.de

Unterrichtszeit 

Donnerstag, 24.06.2010
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Teilnahmegebühr

99 € je Termin / je Teilnehmer; 90 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.

Referent

Bernd Dondrup, BKK

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z.B. höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.