Lohnsteuerforum 2012

Lohnsteuerforum 2012

Wählen Sie hier einen Ort / Termin aus:
Weiterempfehlen

Inhalte

1. Aktuelles Lohnsteuerrecht 2012

  • Änderungen des Steuervereinfachungsgesetz 2011 (u. a.)
  • Beitreibungsrichtlinienumsetzungsgesetz (u. a.)
  • Neuregelung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beim Firmenwagen
  • Steuerfreiheit von Gutscheinen und Tankkarten

2. Aktuelle Entwicklungen im Reisekostenrecht

  • Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte
  • Neues zur doppelten Haushaltsführung

3. Die Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) - der aktuelle Stand


4. Die Lohnsteueraußenprüfung

  • Zulässigkeit, rechtliche Grundlagen
  • Prüfungsanordnung, Prüfungstermin, Prüfungsgegenstand, Festsetzungsfrist
  • Vorbereitung der Prüfung im Unternehmen
  • Ablauf einer Lohnsteuer-Außenprüfung, laufende Unterrichtung des Arbeitgebers, Verhalten bei Anfragen, was darf der Prüfer, was darf er nicht?
  • Schlussbesprechung, tatsächliche Verständigung, Prüfungsbericht
  • Haftungs- und Nachforderungsbescheide an den Arbeitgeber aufgrund der Außenprüfung, geänderte Steuerbescheide bei den Arbeitnehmern, Zinsbescheide
  • Rechtsmittel

  Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!

Ort & Zeit

Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de

Unterrichtszeit
Dienstag, 22.05.2012
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Anfahrt

Stadthalle Bielefeld

Teilnahmegebühr

99 € je Termin / je Teilnehmer;
90 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.

Referent

Photo of Dipl.-Finw. Udo  Eggemann

Dipl.-Finw. Udo Eggemann

Fortbildungsnachweis

Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.

Teilnahmebedingungen

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.

6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.