
Inhalte
Das Seminar bietet einen Überblick über alle wesentlichen Änderungen im Bereich der Lohnsteuer, die sich durch Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen ergeben haben bzw. zum Jahresbeginn 2011 ergeben werden.
Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 wurden am 05.11.2010 verabschiedet und werden im Seminar besprochen. Aktuelle Hinweise zur Sozialversicherung runden das Seminar ab.
THEMENÜBERSICHT
Aktuelle Gesetzgebung:
- ELSTER-Lohn II: Keine Lohnsteuerkarte 2011, Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010
- Jahressteuergesetz 2010: Folge für den Lohnsteuerabzug
- Bürgerentlastungsgesetz – Praktische Tipps für das Lohnsteuerverfahren und Hinweise für das Lohnsteuerverfahren 2011
- Aktueller Stand Koalitionsvertrag: Steuervereinfachungen beim Steuertarif und der Dienstwagenbesteuerung?
Lohnsteuer-Richtlinien 2011:
- Steuerfreie Reisekosten durch Bar- und Sachbezüge
- „Zusätzliche Arbeitgeberleistungen“ - Erleichterung der Gehaltsumwandlung
- Vereinfachung der AG Veranlassung bei der Mahlzeitengestellung und Frühstücksregelung 4,80 €
- Aktuelle Entwicklungen im Reisekostenrecht
- Steuerfreier Ersatz der Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit
Aktuelles aus Rechtsprechung und Verwaltung:
- u.a. Wegfall des Aufteilungsverbots für gemischte Reisen,
Auswirkungen auf steuerfreie Reisekostenübernahme durch den Arbeitgeber - Steuerfreie Mahlzeiten wegen überwiegendem Arbeitgeberinteresse
- aktuelle Rechtsprechung zur 0,03%-Regelung bei Firmenwagengestellung
- Aktuelles zur Sachbezugsbesteuerung
Sozialversicherung:
- Kurzüberblick
- Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2011
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Donnerstag, 02.12.2010,
10:00 Uhr bis 13:15 Uhr
Teilnahmegebühr
99 € je Termin / je Teilnehmer; 90 € ab dem zweiten Teilnehmer
Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.
Referenten (alternativ)
Dipl.-Finw. Udo Eggemann
Dipl.-Finw. Ralf Vogelsang
Anmeldung
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk – Geschäftsstelle Münster. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z.B. höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.


