Münster

Inhalte

Übersichtliche und praxisgerechte Darstellung des Lohnsteuerrechts mit  dem aktuellen Rechtsstand 2010.       Dabei werden insbesondere diejenigen Bereiche besprochen, in denen es in den letzten Jahren bedeutsame Gesetzesänderungen für die Praxis oder Rechtsänderungen durch Rechtsprechung, Erlasse oder Verwaltungsanweisungen gegeben hat.

Themenübersicht

I.   Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte

      - Freibetrag bei Steuerklasse VI

      - Voller Abzug der Beiträge zur Krankenversicherung im Lohnsteuerabzugsverfahren 2010

      - Faktorverfahren (ab 2010)

II.   Steuerfreie Einnahmen   

      - Abfindungen

      - Reisekosten, doppelte Haushaltsführung

      - Sammelbeförderung

      - Leistungen zur Kinderbetreuung

      - Fahrtkostenzuschüsse

III.   Besteuerung von Sachbezügen 

      - Private Kfz-Nutzung

      - Amtliche Sachbezugswerte

      - Durchschnittswerte

      - Kraftfahrzeugnutzung

      - Telekommunikationskosten und Kosten für PC und Internet

      - Darlehen, Zinsersparnisse

      - Personalrabatte (Rabattregelung)

IV.   Pauschalierung der Lohnsteuer

      - Pauschalierung in besonderen Fällen

      - Pauschalierung von Sachzuwendungen         

      - Pauschalierung der Lohnsteuer bei Teilzeitbeschäftigten

 

Die Seminarinhalte werden laufend an die aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen angepasst.

Ort & Zeit

Unterrichtsort

Handwerkskammer Bildungszentrum
Echelmeyerstr. 1-2
www.hbz-bildung.de

Unterrichtszeit 

Donnerstag, 20.05.2010
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Teilnahmegebühr

99 € je Termin / je Teilnehmer; 90 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.

Referent

Dipl.-Finw. Udo Eggemann

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z.B. höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.