Dortmund

Inhalte

I. Vorstellung der neuen Vordrucke zur Körperschaftsteuererklärung 2009

II. Einkommensermittlung
(insbesondere steuerliche Behandlung nicht abziehbarer Betriebsausgaben, Gewinnausschüttungen, Beteiligungserträge, Veräußerungsgewinne etc.)

III. Gewinnausschüttungen im Veranlagungszeitraum 2009
(Steuerliche Auswirkung bei Gewinnausschüttungen in 2009 (Abgeltungssteuer), Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, Auswirkungen beim Anteilseigner)

IV. Verlustnutzung bei Körperschaften
(§ 8 Abs. 4 KStG; Anwendung des § 8c KStG und Ausblick auf die Sanierungsklausel nach Bürgerentlastung- bzw. Wachstumsbeschleunigungsgesetz)

V. Steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen
(Behandlung von Darlehensverlusten auf der Gesellschafterebene, Abzugsbeschränkungen nach § 3c (2) EStG und § 8b Abs. 3 KStG)

VI. Aktuelle Hinweise zu Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Ort & Zeit

Unterrichtsort

Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
www.westfalenhallen.de

Unterrichtszeit 

Montag, 10.05.2010
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Teilnahmegebühr

99 € je Termin / je Teilnehmer; 90 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.

Referent

Dipl.-Finw. Dirk Neubacher

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z.B. höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.