
Einkommensteuererklärung 2011 für Gewerbetreibende und Freiberufler
Inhalte
Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2011 für Gewerbetreibende und Freiberufler sind eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen sowie aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu beachten. Das Seminar gibt Ihren Mitarbeitern das notwendige Know-how für die tägliche Praxis.
THEMENÜBERSICHT:
1. Wichtige Gesetzesänderungen 2011
- Jahressteuergesetz 2010
- Steuerbürokratieabbaugesetz
- Steuervereinfachungsgesetz 2011
- Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie
- sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
2. Grundlegende Verwaltungsinformationen
- Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
- Verbleibender Verlustvortrag: Erstmaliger Erlass oder Änderung eines Feststellungsbescheids
- Elektronische Abgabe von Steuererklärungen
- Anwendungsschreiben zur E-Bilanz
- Aufbewahrung von privaten Belegen nach Durchführung einer Steuerveranlagung
- Einbringungen aus dem Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
- Anforderungen an den Spendenabzug / Sachspenden aus dem Betriebsvermögen
- Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung von Fotovoiltaikanlagen
3. Ausgewählte Rechtsprechung
- Zeitliche Grenzen des Verlustvortrags
- Ermittlung und Ansatz der nicht abziehbaren Umsatzsteuer im Rahmen der privaten Pkw-Nutzung
- Kein Investitionsabzugsbetrag für Standardsoftware
- Investitionsabzugsbetrag vor Betriebseröffnung
- Investitionsabzugsbetrag: Erstmalige Geltendmachung im Einspruchsverfahren
- Zinsbeginn für Nachforderungszinsen bei Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags
- Betriebsvermögen eines Freiberuflers: Einlage von Wertpapieren
- Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei Wertpapieren im Anlagevermögen
- Festverzinsliche Wertpapiere – Keine Teilwertabschreibung wegen gesunkener Kurse
- Abzinsung eines unbefristet gewährten unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
- Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
- Rückstellung für die Nachbetreuung abgeschlossener Lebensversicherungsverträge
- Halbabzugsverbot bei Betriebsaufspaltung
- Arbeitszimmer bei gemischter Nutzung teilweise absetzbar?
- Änderungen eines Versorgungsvertrags
- Lebensversicherungsprämien als Betriebsausgaben
- Fotovoltaikanlage: Kosten für Dachsanierung
- Schuldzinsen nach Veräußerung der Immobilie als nachträgliche Werbungskosten?
4. Bedeutsame Rechtsänderungen ab 2012 für Zwecke der Festsetzung von Vorauszahlungen
5. Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken 2011
- Anlage G
- Anlage S
- Anlage EÜR 2011
Die Themen werden bis zum Redaktionsschluss kurz vor Beginn der Seminarreihe ständig aktualisiert und an die laufenden Entwicklungen angepasst.
Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Dienstag, 20.03.2012
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Anfahrt
Stadthalle Bielefeld
Teilnahmegebühr
99 € je Termin / je Teilnehmer;
90 € ab dem zweiten Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.
Referent

Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Teilnahmebedingungen
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.
6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.


