Einkommensteuererklärung 2011 bei Privatpersonen und Überschusseinkünften

Einkommensteuerreklärung 2011 bei Privatpersonen und Überschusseinkünften

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Inhalte

Das Seminar gibt Ihren Mitarbeitern einen Überblick über die für 2012 relevanten Änderungen in Gesetzgebung, aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.

THEMENÜBERSICHT

Allgemeines

  • Steuererklärungsfristen; Pflichtveranlagung Antragsveranlagung
  • Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer
  • Bundesfreiwilligendienst, Besteuerung der Einnahmen

Arbeitnehmerbesteuerung

  • Firmenwagen; Korrektur unzutreffender Lohnsbesteuerung
  • Aktuelles zum Werbungskostenabzug
  • Häuslichen Arbeitszimmer
  • Reisekosten Änderung der Rechtsprechung
  • Doppelte Haushaltsführung – aktuelle Entwiclungen
  • Ausbildungs- / Fortbildungskosten (Studienkosten)
  • Arbeitsmittel / Fachliteratur

Kapitaleinkünfte

  • Zinsen nach Beteiligungsverkauf als Werbungskosten
  • Steuerpflicht von Stückzinsen
  • Erstattungszinsen nach § 233a AO als Einkünfte

Vermietungseinkünfte

  • Schuldzinsenabzug
  • Teilentgeltliche Vermietungen,Anwendungsbereich des § 21 Abs. 2 EStG
  • Anschaffungsnahe Aufwendungen / Abgrenzungsfragen

Sonstige Einkünfte

  • Einkünfte aus Versorgungsleistungen / Versorgungsausgleich
  • Spekulationseinkünfte mit Gebrauchsgütern
  • Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien

Sonderausgaben / Außergewöhnliche Belastungen

  • Aktuelle Probleme beim Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Aktuelle Entwicklung zum Abzug von außergewöhnlichen Belastungen
  • Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Kinder

  • Einkünfte und Bezügegrenze
  • Verlängerung der Kinderberücksichtigung bei freiwilliger Dienstverlängerung
  • Kinder im Bundesfreiwilligendienst

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Ort & Zeit

Unterrichtsort

Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de

Unterrichtszeit 

Dienstag, 06.03.2012
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Anfahrt

Stadthalle Bielefeld

Teilnahmegebühr

99 € je Termin / je Teilnehmer;
90 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.

Referent

Photo of Dipl.-Finw. Udo  Eggemann

Dipl.-Finw. Udo Eggemann

Fortbildungsnachweis

Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.

Teilnahmebedingungen

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.

6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.