Dortmund

Inhalte

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2009 für Gewerbetreibende und Freiberufler sind eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen sowie aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu beachten. Das Seminar gibt Ihren Mitarbeitern das notwendige Know-how für die tägliche Praxis.


Themenübersicht

Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

  • Grundfreibetrag und Tarifentwicklung
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien
  • Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
  • Degressiven AfA und Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG
  • Verlustverrechnung § 15a EStG
  • Verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a EStG 
  • Entfernungspauschale
  • Kinderbetreuungskosten
  • Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb § 35 EStG


 Änderungen in den Steuererklärungsvordrucken 2009

  • Anlage G
  • Anlage S
  • Anlage EÜR 2009


Überblick über steuerliche Änderungen 2010, die sich auf die Festsetzung von Vorauszahlungen auswirken.

Ort & Zeit

Unterrichtsort

Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
www.westfalenhallen.de

Unterrichtszeit 

Dienstag, 16.03.2010
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr

 

Teilnahmegebühr

99 € je Termin / je Teilnehmer; 90 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.

Referent

Dipl.-Finw. Christian Zünkler
Leiter der Firmenstellen des Finanzamts Höxter

 

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z.B. höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.