
Die Anlage KAP im Praxiseinsatz
Inhalte
Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Danach sollen diese nur noch mit 25% besteuert werden und regelmäßig durch den Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sein. In der Praxis zeigt sich aber, dass trotz dieses Gesetzesziels nach wie vor in vielen Fällen eine Anlage KAP abgegeben werden sollte bzw. muss. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben versucht, Zweifelsfragen zu klären, allerdings sind mehrere Punkte streitbefangen und eine Vielzahl von Gerichtsverfahren anhängig.
Das Seminar ist darauf ausgerichtet, die Anlage KAP zutreffend auszufüllen und hierbei die für die Mandanten bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Häufig auftretende Fallgestaltungen werden praxisgerecht dargestellt. Weiterhin werden Fragen zu Kapitalanlagen bei ausländischen Banken geklärt.
THEMENÜBERSICHT:
1. Sonderfragen bei bestimmten Kapitalanlagen
- Stückzinsen
- Aktien
- Anteile nach § 17 EStG
- Lebensversicherungen
- Gold
- ausschüttende und thesaurierende Investmentfonds
2. Verlustverrechnung
- Altverluste: nur bis 2013
3. Steuerabzug
- Verluste
- Fehlerkorrektur
4. Ausländische Steuern
- Erstattungsansprüche im Ausland
- Anrechnung auf die Abgeltungsteuer
- EU-Zinsquellensteuer
5. Anlage KAP 2011
- Veranlagungswahlrechte und –pflichten
- Kirchensteuer
- vom Bankbeleg zur Anlage KAP bei in- und ausländischen Banken
6. Korrekturspalte der Anlage KAP
- Ersatzbemessungsgrundlage
- Bausparzinsen
- weitere Anwendungsfälle
7. Keine Abgeltungsteuer bei Darlehen an
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- nahe stehenden Personen?
8. Steuerabkommen mit der Schweiz
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Ort & Zeit
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Donnerstag, 29.03.2012
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Anfahrt
Stadthalle Bielefeld
Teilnahmegebühr
99 € je Termin / je Teilnehmer;
90 € ab dem zweiten Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.
Referent

Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Teilnahmebedingungen
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.
6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.


