Münster

Inhalte

Gewinnermittlung und Buchführung bei der Personengesellschaft gehören zu den anspruchsvollsten Aufgabenbereichen in der Steuerkanzlei. Das Seminar geht auf die typischen Problemfelder der steuerlichen Praxis ein und vermittelt Ihren Mitarbeitern das erforderliche Know-how.

I.     Der handelsrechtliche Kapitalanteil des Kommanditisten

  1. Das gesetzliche Regelstatut mit Buchungstechnik

  2. Die einzelnen Mehrkontenmodelle mit Buchungstechnik

  3. Aktuelle Rechtsprechung des BFH

  4. Bilanzierung negativer Kapitalanteile

II.    Typische Problemfelder der steuerlichen Praxis

  1. Die einzelnen Gewinnermittlungsschritte bei Personengesellschaften

  2. Brennpunkt: Gewinnvorab versus Sondervergütung

  3. Trennung der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung

  4. Verbuchung der Gewinn- und Verlustanteile unter Berücksichtigung des Kontenmodells

  5. Vergütungen an Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH

  6. Steuerermäßigung nach § 35 EStG

III.   Das steuerliche Sonderbetriebsvermögen

  1. Allgemeine Grundsätze zur Entstehung von SonderBV

  2. Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Ort & Zeit

Unterrichtsort

Handwerkskammer Bildungszentrum
Echelmeyerstr. 1-2
www.hbz-bildung.de

Unterrichtszeit 

Mittwoch, 21.04.2010
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Teilnahmegebühr

99 € je Termin / je Teilnehmer; 90 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.

Referent

Dipl.-Finw. Wolfram Gärtner

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z.B. höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.