Münster

Inhalte

Themenschwerpunkte des Seminars AO praktisch 2010 sind die formellen Aspekte bei der Anordnung und Durchführung einer Betriebsprüfung sowie die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Kassenführung


THEMENÜBERSICHT

I. Vor der Betriebsprüfung

1.    Die Prüfungsanordnung

  • Rechtsgrundlagen, Zulässigkeit, Rechtsschutz

2.    Die Betriebsprüfungsordnung (BpO)

  • Prüfungszeitraum, Prüfungsort

II. Während der Betriebsprüfung

1.    Mitwirkungspflichten nach § 200 AO

2.    Datenzugriff

  • Der neue Fragen und Antwortenkatalog des BMF
  • Datenzugriff im Spiegel der Rechtsprechung

3.    Das Verzögerungsgeld

4.    Verwertungsverbote


III. Die Buchführung

1.    Aufzeichnungspflichten

2.    Beweiskraft der Buchführung (§ 158 AO)

3.    Kassenführung bei Bilanzierenden

4.    Kassenführung bei Einnahmen-Überschussrechnern

5.    Folgen formeller Mängel

6.    Beweislastfragen


IV. Aktuelles zum Verfahrensrecht aus Rechtsprechung und Literatur

  • u.a. Entwurf des BMF-Schreibens zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

Ort & Zeit

Unterrichtsort

Handwerkskammer Bildungszentrum
Echelmeyerstr. 1-2
48163 Münster
www.hbz-bildung.de

Unterrichtszeit 

Donnerstag, 16.09.2010
16:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Teilnahmegebühr

99 € je Termin / je Teilnehmer; 90 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Die Seminargebühren werden zu Beginn des Seminars fällig.

Referent

Dipl.-Finw. Jürgen Wiethölter

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z.B. höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.