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Durch die Verabschiedung des BilMoG in 2009 ist die größte deutsche Bilanzrechtsreform der letzten Jahrzehnte in Kraft getreten.
Grundsätzlich bleibt die Maßgeblichkeit des HGB auch nach den Änderungen des BilMoG für die steuerliche Gewinnermittlung bestehen, sie wird jedoch in weiten Teilen durchbrochen. Das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. wurde durch das BilMoG aufgehoben, was wiederum zur Folge hat, dass steuerliche Wahlrechte künftig nicht mehr im handelsrechtlichen Jahresabschluss darstellbar sind. In der Praxis wird die Erstellung einer Einheitsbilanz kaum mehr praktisch umsetzbar sein.
Themenübersicht
I. Übergangsvorschriften
1. Die Übergangsvorschriften des BilMoG (Überblick)
2. Beibehaltung und Fortführung von Altfällen
3. Erfolgswirksamkeit des Übergangs
II. Allgemeine Änderungen des BilMoG
1. Erleichterung der Buchführungspflicht
2. Änderung der Größenklassen - § 267 HGB
3. Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit
III. Änderungen bei den Ansatzvorschriften
1. Verrechungsgebot des § 246 Abs. 2 HGB
2. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
3. Aufhebung von Bilanzierungswahlrechten
4. Abgrenzung von Steuerlatenzen
IV. Änderungen bei den Bewertungsvorschriften
1. Zugangs- und Folgebewertung nach § 253 HGB
2. Bildung von Bewertungseinheiten
3. Handelsrechtliche Bewertungsmaßstäbe
4. Bewertungsvereinfachungen
5. Umrechung von Fremdwährungsgeschäften
V. Eigenkapitalausweis
1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
2. Erwerb und Veräußerung eigener Anteile
3. Rücklage für eigene Anteile
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Hotel Maritim Düsseldorf
Maritimplatz 1
(Eingabe in das Navigationssystem: Flughafen Düsseldorf, Ankunft Terminal C)
www.maritim.de
Unterrichtszeit
Montag, 14.06.2010
16.00 - 19.45 Uhr
Teilnahmegebühr
160 € je Termin / je Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Ab einer Anmeldezahl von 2 Personen je Veranstaltung/Steuerkanzlei reduziert sich die Teilnahmegebühr ab der 2. Person um 25 %.
Referent

Dipl.-Finw. Wolfram Gärtner
Anmeldung
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.
