Köln

Inhalte

Schwerpunkt Familiengesellschaften - Zivil- und Steuerrecht

Eine rechtzeitige und planvolle Nachfolgeregelung ist insbesondere bei familiengeführten Unternehmen von großer Bedeutung. Der Steuerberater ist zumeist der erste Ansprechpartner für die kompetente Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge. In diesem Seminar werden die zivil- und steuerrechtlichen Regelungen zu Lebzeiten und im Erbfall dargestellt.

I.       Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen

  1. Nachfolgeklauseln bei Personen- und Kapitalgesellschaften
  2. Sonderrechte im Gesellschaftsvertrag
  3. Abfindungsklauseln
  4. Kündigungsbeschränkungen

II.      Maßnahmen zu Lebzeiten

  1. Nießbrauch
  2. Versorgungsleistungen
  3. Rückforderungsrechte
  4. Gleichstellungsgelder

III.    Regelungen für den Erbfall

  1. Vor- und Nacherbfolge
  2. Vermächtnisse zur Nachfolgerbestimmung
  3. Testamentsvollstreckung im unternehmerischen Bereich
  4. Pflichtteilsvermeidung
  • Auswirkungen der Erbrechtsreform zum 1.1.2009
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht - steigende Inhaltskontrolle

IV.    Abwicklung nach dem Erbfall

  1. Erbauseinandersetzung
  2. Abfindungen, Erfüllungsvereinbarungen

V.     Besondere erbschaftsteuerliche Begünstigungen der Unternehmensnachfolge

VI.    Zwei Beispielsfälle zum Abschluss

Ort & Zeit

Unterrichtsort
Hotel Hilton Köln
Marzellenstr. 13-17
www.hilton.de/koeln

Unterrichtszeit
Dienstag, 01.06.2010
16.00 - 19.45 Uhr

Teilnahmegebühr

160 € je Termin / je Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Ab einer Anmeldezahl von 2 Personen je Veranstaltung/Steuerkanzlei reduziert sich die Teilnahmegebühr ab der 2. Person um 25 %.

Referenten

Photo of Dr. Johannes  Baßler

Dr. Johannes Baßler

RA/StB, Bonn
Photo of Dr. Marc  Jülicher

Dr. Marc Jülicher

RA/FAfStR, Bonn

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.