
Inhalte
Das zweitägige Intensiv-Seminar zur Umsatzsteuer soll anhand ausgewählter Spezialfragen einen vertiefenden und an der Praxis ausgerichteten Weg durch das aktuelle Umsatzsteuerrecht ermöglichen. Fallorientiert erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihr umsatzsteuerliches Wissen zu aktualisieren und zu erweitern.
Themenübersicht
A. Einführung, Systematik des UStG
- Ausgangsumsätze, Eingangsumsätze, Zahllast
B. Der Einfluss der MwStSystRL auf das deutsche Recht
I. Grundsätze
II. Mehrwertsteuersystem-Richtlinie
III. Die Rechtsprechung des EuGH
- RLRE, ABSKF, Astra Zeneca, Panon Geb
C. Update zum Ort der sonstigen Leistung
I. Sonstige Leistung
II. Ort der sonstigen Leistung
- Überblick über die Systematik der Ortsregelungen
- Prüfungsreihenfolge
- Abgrenzung Dienstleistung - Lieferung
- Ort der Dienstleistung bei B2B-Umsätzen
- Ort der Dienstleistung bei B2C-Umsätzen
- Sonderfälle
III. Übungsfälle
D. Leistungsempfänger als Steuerschuldner: Übergang der Steuerschuldnerschaft
I. Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger
II. Voraussetzungen zu § 13 b Abs. 2 Nr. 1 UStG
- Rechtsfolgen
- Vorsteuerabzug
- Entstehung der Umsatzsteuer
- Umrechnung fremde Währung
- Ausnahmen von dem Übergang der Steuerschuld
III. Sicherungsübereignung
- Verwertung von Sicherungsgut
- § 13 b Abs. 2 Nr. 2 UStG
IV. Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Grundstückslieferungen
V. Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, § 13 b Abs. 2 Nr. 4 UStG
E. Organschaft
I. Voraussetzungen
II. Organschaftsgrundsätze
F. Reihengeschäft
I. Grundsätze
II. Sonderfälle
G. Ausgewählte Fragen zum Binnenmarkt
I. Grundsätze zum Binnenmarkt
- Gegenwärtiges System
- Binnenmarktfiktion
- Binnenmarktregelungen
- Prüfungsaufbau i.g. Erwerb
- Prüfungsaufbau i.g. Lieferung
- Innergemeinschaftliches Verbringen
II. Nachweispflichten im Binnenmarkt
- Synapse Verwaltungsanweisung – Rechtsprechung
- Gesetzliche Grundlagen, §§ 17 a – c UStDV
- EuGH, BFH, BMF (Schr. v. 5.5.2010)
H. Ausgewählte Fragen zum Vorsteuerabzugsrecht
I. Abziehbarkeit normaler Umsatzsteuer als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
II. Leistungen an das Unternehmen des LE = kein Vorsteuerabzug aus Einlagen
III. Leistungen an den unternehmerischen und außerunternehmerischen Bereich
IV. Rechnung iSd § 14 UStG
V. Vorsteuerbegrenzungen
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Ort & Zeit
Unterrichtsort
Hotel Hilton Köln
Marzellenstr. 13-17
50668 Köln
www.hilton.de/koeln
Unterrichtszeit
1. Tag: Montag, 30.05.2011 von 9.00 bis 16.30 Uhr
2. Tag: Dienstag, 31.05.2011 von 9.00 bis 15.00 Uhr
Anfahrt
Hilton Köln
Teilnahmegebühr
350 € je Termin / je Teilnehmer;
300 € ab dem zweiten Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs- und Pausengetränke sowie einen Mittagsimbiss.
Referent

Fortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an dem zweitägigen Seminar "Umsatzsteuer intensiv" erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (10,5 Zeitstunden).
Anmeldung
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.


