Dortmund

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Der vierteljährliche Überblick über alle wichtigen steuerlichen Änderungen.

Themenschwerpunkte bei Aktuell III/2011: Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Abgabenordnung

THEMENÜBERSICHT:

Teil A - Ertragsteuerrecht - LMR Hermann Brandenberg

I.    Gesetzgebung

  • Jahressteuergesetz 2010
  • Steuervereinfachungsgesetz 2011
  • Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
  • EU-Richtlinienbeitreibungsgesetz
  • Gesetz zur Förderung energetischer Maßnahmen bei Gebäuden
  • Ausblick Unternehmensbesteuerung: Verlustverrechnung, Gruppenbesteuerung


II.    Bilanzierung

  • E-Bilanz-Wie geht es weiter?
  • Passivierung angeschaffter Drohverlustrückstellungen
  • Neues zu § 7 g EStG
  • Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung: Überlassung von Wirtschaftsgütern bei Betriebsaufspaltung, Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen


III.    Aktuelles zu § 17 EStG

  • Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG v. 7.7.2010 – Konsequenzen für die Veräußerung von Anteilen
  • Nachträgliche Schuldzinsen
  • Verlustabzug

   
IV.    Personengesellschaften   

  • Ausgliederungsmodell, Schwestergesellschaften und Gesamtplan bei unentgeltlicher Übertragung, Veräußerung und Umwandlung    
  • Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG   
  • Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens auf eine gewerblich tätige oder gewerblich geprägte Gesellschaft
  • „Negativer“ Kaufpreis bei Erwerb von Mitunternehmeranteilen 

  
V.    Einbringung in Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG nach neuem Umwandlungssteuererlass


Teil B Umsatzsteuerrecht – Prof. Dr. Hans Nieskens


I. Neues zur Rechnung:

  • StVereinfG 2011: die elektronische Rechnung
  • § 14c und § 15 UStG: BFH, Urt. v. 17.2.2011 - V R 39/09


II. Neues zum Ort der Dienstleistung

  • Bedeutung der USt-IdNr., Problem zur Betriebsstätte, juristische Personen ohne unternehmerische Tätigkeit
  • direkt geltende VO Nr. 282/2011 v. 15.3.2011
  • Umsetzung durch die Verwaltung: Revision des UStAE

III. Neues vom EuGH

IV. Neues vom BFH


Teil C Verfahrensrecht – Prof. Dr. Torsten Ehmcke


I. Aktuelle Rechtsprechung zum Veranlagungs- und Feststellungsverfahren und zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

  • Überprüfung von Verwaltungsakten (Abrechnungs-, Duldungs- und Haftungsbescheide und Vollstreckungsmaßnahmen)
  • Berichtigung und Änderung von Steuer- und Feststellungsbescheiden
  • Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern aus Billigkeitsgründen


II. Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahren vor dem Finanzgericht

  • Besonders fehleranfällige Zulässigkeitsvoraussetzungen
  • Folgen der Kompetenzverteilung zwischen Berichterstatter, Einzelrichter und Senat
  • Mitwirkungsrechte und -pflichten des Klägers und seines Prozessbevollmächtigten
  • Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung
  • Sachverhaltsermittlung, Beweiserhebung, Beweisantrag, zulässige Beweismittel, Beweisauf-nahme, Beweiswürdigung und Beweislast


III. Gesetzgebung

  • Jahressteuergesetz 2010 sowie Gesetz zur bestätigenden Regelung des Haushaltsbegleitgesetzes


IV. Verwaltungsanweisungen

  • BMF Schreiben betreffend
    • Anlage EÜR für 2010,
    • vorläufige Festsetzung im Hinblick auf Musterverfahren,
    • verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Beschluss zur Abziehbarkeit der Aufwen-dungen für ein häusliches Arbeitszimmer,
    • Gewinnrealisierung bei Übertragung eines WG zwischen Schwester-PersG,
    • Änderung des Anwendungserlasses zur AO,
    • Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften,
    • maschinelles Abfrageverfahren nach § 139b AO,
    • Auskünfte an Gewerbebehörden in gewerberechtlichen Verfahren,
    • Anwendung von BMF-Schreiben (Eindämmung der Normenflut).
  • Allgemeinverfügung betr. Kinderbetreuungskosten
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Vollstreckungsanweisung
  • Gleichlautende Erlasse betr. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer).

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Ort & Zeit

Unterrichtsort
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
www.westfalenhallen.de

Unterrichtszeit
Mittwoch, 21.09.2011
09.00 bis ca. 16.30 Uhr

Anfahrt

 Kongresszentrum Westfalenhallen

Teilnahmegebühr

185 € (ohne Mittagsbuffet), 170 € ab dem zweiten Teilnehmer
160 € bei Abo-Buchung

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke. Auf Wunsch können Sie gegen einen Aufpreis von 25 € an einem Mittagsbuffet teilnehmen (bitte unter <Sonstige Bemerkungen> angeben). 

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Referenten

Photo of LMR Hermann  Brandenberg

LMR Hermann Brandenberg

Finanzministerium NRW
Photo of Prof. Dr. Torsten  Ehmcke

Prof. Dr. Torsten Ehmcke

Präsident des FG Münster a.D.
Photo of Prof. Dr. Hans  Nieskens

Prof. Dr. Hans Nieskens

RA/StB

Vortragsfolge

Die Vortragsfolge lautet wie folgt:
09.00 Uhr: RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens, 11.15 Uhr: Prof. Dr. Torsten Ehmcke, 14.30 Uhr: LMR Hermann Brandenberg

Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.

Fortbildungsnachweis

Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.

Die Teilnahme an dem Seminar "Aktuell III/2011" erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (6 Zeitstunden).

Teilnahmebedingungen

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.

6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.