
Aktuell II/2012
Inhalte
THEMENÜBERSICHT:
Teil A Dipl.-Finw. RD Wilfried Apitz
Aktuelles Ertragsteuerrecht
I. Abgrenzung der Land- u. Forstwirtschaft vom Gewerbe
II. Unbeabsichtigte Realisierung stiller Reserven
III. Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 EStG - Einlage in BV nach dem 31.12.1998 und spätere Veräußerung
IV. 66%-Grenze des § 21 Abs. 2 EStG im gewerblichen Bereich
V. Neues aus München – Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu §§ 15, 16, 17, 18 EStG
VI. Neues aus Berlin – Aktuelle BMF-Schreiben zu §§ 15, 16, 17, 18 EStG
VII. Aktuelles aus Berlin und München zu Überschusseinkünften
Teil B Dipl.-Finw. RD Ralf Neumann / Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus
I. Aktuelles zu Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer insb. Pensionen
II. Aktuelle Fragen zur ertrags- und schenkungssteuerlichen Behandlung von Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter nach den Gesetzesänderungen durch das Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz.
III. Neue Rechtsprechung zu Teilwertabschreibung auf Aktien und Anteile
IV. Aktuelle Rechtsprechung zu § 8b Abs. 7 KStG
V. Steuerbefreiung für neben dem Kaufpreis gezahlte Zinsen
Teil C Dipl.-Finw. ORR André Klever
I. Aktuelle Fragen zur Änderung der Bemessungsgrundl
- Nur bei tatsächlichem Zahlungsfluss?
- Vorsteuerabzug bei Insolvenz des Leistenden
- Anzahlung für Leistung, deren Steuerbarkeit noch unklar ist
II. Aktuelle Fragen zum Vorsteuerabzug
- Photovoltaikanlagen und Dachsanierung
- Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer bei Verkaufskommission
III. Aktuelles aus Rechtsprechung und Verwaltung
- Verbilligter Zins als Absatzförderung im Fahrzeughandel
- Leistender mit Wohnort/Aufenthalt im Inland aber Unternehmensausübung im Ausland
- Unternehmensübertragung unter Zurückbehaltung eines Grundstücks
- Ausgewählte Fragen zum Kauf/Verkauf von Forderungen
Teil D RA/FASt Dr. Marc Jülicher / RA/FASt Dr. Bernd Noll
I. Verfassungsrecht: Beitrittsbeschluss des BFH
II. Gesetzgebung
- Steuervereinfachungsgesetz
- Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz
III. Erbschaftsteuerrichtlinien und -hinweise
- Lebensversicherungen
- Zugewinnausgleich
- Familienheim
- Begünstigungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a, b ErbStG)
IV. Sonstige ausgewählte Rechtsprechung
- Abgrenzung Teilungsanordnung/Vorausvermächtnis
- Mitunternehmerischer Zuwendungsnießbrauch bei Betriebsvermögen
- Mehrfacherwerbsermäßigung nach § 27 ErbStG
V. Bewertung, Richtlinien: Auszüge aus der Anteils- und Betriebsvermögensbewertung
VI. Internationales
- Anrechnung ausländischer Steuer nach § 21 ErbStG
- Schweiz: Initiative zur Einführung einer Nachlasssteuer
- Frankreich: Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
33602 Bielefeld
www.stadthalle-bielefeld.de
Unterrichtszeit
Dienstag, 15.05.2012
09.00 bis ca. 16.30 Uhr
Anfahrt
Stadthalle Bielefeld
Teilnahmegebühr
220 € je Termin / je Teilnehmer
200 € ab dem zweiten Teilnehmer
190 € bei Abo-Buchung
(inkl. umfangreicher Arbeitsunterlage, Begrüßungs- und Pausengetränke sowie Mittagsimbiss)
Einfach komplett...
Ab 2012 ist der Mittagsimbiss bereits in der Seminargebühr enthalten.
Aktualitätsgarantie durch Abo-Buchung!Wir bieten Ihnen an, die STUDIENWERK-Seminare Aktuell dauerhaft im Abonnement zu buchen.
Referenten


Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus
OFD Rheinland
Dr. Marc Jülicher
RA/FAfStR, Bonn
Dipl.-Finw. ORR André Klever
Finanzamt für Groß- und Konzern-BP
Dipl.-Finw. RD Ralf Neumann
KSt-Referent der OFD Rheinland
Dr. Bernd Noll
RA/FAfStR, BonnFortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an dem Aktuell-Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (6 Zeitstunden).
Teilnahmebedingungen
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.
6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.


