Münster

Inhalte

Der vierteljährliche Überblick über alle wichtigen steuerlichen Änderungen.

Das Seminar Aktuell IV/2010 beinhaltet alle wichtigen praxisrelevanten Neuerungen auf den Gebieten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Erbschaftsteuer/Bewertung.

Teil A LMR Hermann Brandenberg, Finanzministerium NRW

Aktuelles zur Einkommensteuer IV/2010

1. Gesetzgebung

  • Jahressteuergesetz 2010
  • Steuervereinfachung

2. Bilanzierung

  • Aktuelle Fragen zum Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
  • Neues zu Rückstellungen
  • Neues zu Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung
  • Aktuelle Entwicklungen bei § 7 g EStG

3. Personengesellschaft und Einzelunternehmer

  • Ausgliederung wesentlicher Betriebsgrundlagen und Gesamtplan bei vorweggenommener Erbfolge, Veräußerung und Einbringung
  • Wesentliches Sonderbetriebsvermögen
  • Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter und Sachgesamtheiten
  • Treuhandmodell
  • Einbringung nach § 24 UmwStG nach neuem Umwandlungssteuererlass und Verhältnis zu § 6 Abs. 3 EStG
  • Personengesellschaften und DBA
  • Betriebsstättenverluste in der EU - neue BFHRechtsprechung

4. Weitere Hinweise

  • Arbeitszimmer
  • Neue Lohnsteuerrichtlinien
  • Kapitaleinkünfte


Teil B Dipl.-Finw. RD Ralf Neumann/Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus

Aktuelles zur Körperschaftsteuer IV/2010

  • Aktuelle Entwicklungen zu § 17 EStG
  • Aktuelles zu § 3c EStG
  • Neues zur Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften
  • Aktuelle Fragen zur GmbH-Finanzierung in der Krise (Umwandlung Darlehen in Genussrechte oder stille Beteiligung)
  • Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (neue Rechtsprechung des BFH zur Abfindung; Verwaltungsanweisungen zum Verzicht)
  • Jahressteuergesetz 2010 (insb. Organschaft und Korrespondensprinzip bei der Abgeltungssteuer)
  • Schuldzinsen nach Beendigung der Beteiligung (neue Rechtsprechung)
  • Disquotale Gewinnverteilung bei der GmbH
  • Aktuelles zur Einbringung nach § 20 UmwStG
  • Komplementär-GmbH-Anteile als wesentliche Betriebsgrundlage (aktuelle BFH-Urteile)?
  • "Vorabentsorgung" wesentlicher Betriebsgrundlagen in Umwandlungsfällen möglich (aktuelle Rechtsprechung)?
  • Keine steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs bei bloßer Vermietung der wesentlicher Betriebsgrundlagen (aktuelle BFH-Rechtsprechung)
  • Sonstige tagesaktuelle Entscheidungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer


Teil C Dipl.-Finw. RR André Klever

Aktuelles zur Umsatzsteuer IV/2010

  • Fragen des Vorsteuerabzugs 
    Vorsteueraufteilung; Vorsteuerabzug bei überhöhtem Steuerausweis; Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs;  Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen; Vorsteuerabzug aus Rechnungen mit Büroserviceadresse
  • Ausgewählte Fragen zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung 
    Leistung an Betriebsvorrichtung u. ä.; Leistung an Unternehmer für dessen unternehmerischen und nichtunternehmerischen Bereich; Leistung an nichtunternehmerische Personengesellschaft im EU-Ausland
  • Garantie im Autohandel
  • Verwertung von geerbten Unternehmensvermögen
  • Organschaft bei GmbH&CoKG
  • Ausgewählte Fragen zur Differenzbesteuerung nach § 25a UStG 
    Verwertung von Anlagevermögen; Kleinunternehmerregelung
  • Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG bei Überzahlungen


Teil D RA u. FAfStR Dr. Marc Jülicher/ RA u. FAfStR Dr. Bernd Noll

Aktuelles zur Erbschaftsteuer IV/2010

1. Gesetzesänderungen etc.

  • Jahressteuergesetz 2010
    - §§ 13a, b ErbStG
    - Lebenspartner
  • Verfassungsrecht/Vorlageverfahren?

2. Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung zu §§ 13a, b ErbStG

  • Verwaltungserlasse
    - Geografische Abgrenzung zum Drittgebiet
    - Lohnsummenermittlung
    - Geschäftsbetrieb eines „Wohnungsunternehmens“
  • Aktuelle Rechtsprechung zu §§ 13a, b ErbStG
  • Lohnsummennachsteuer und Option 100

3. Sonstige ausgewählte Rechtsprechung

  • Verzicht auf Nießbrauch oder Wohnrecht als Schenkung
  • Adoptionswirkungen
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage und § 29 ErbStG
  • Altfälle zu § 25 ErbStG
  • Schnittstelle Erbschaftsteuer/Einkommensteuer
    - Latente Ertragsteuer im ErbStG
    - Gestreckte Auszahlung bei Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsverzichten

4. Internationales

  • Steuerentstehung bei „Trust-Konten“
  • US-Nachlasssteuer und DBA-Rechtslage ab 2011

Ort & Zeit

Unterrichtsort
Hotel Mövenpick Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 65
48149 Münster
www.moevenpick-muenster.de

Unterrichtszeit
Dienstag, 07.12.2010
09.00 bis ca. 16.30 Uhr

Teilnahmegebühr

185 € (ohne Mittagsbuffet)
160 € bei Abo-Buchung

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke. Auf Wunsch können Sie gegen einen Aufpreis von 25 € an einem Mittagsbuffet teilnehmen (bitte unter <Sonstige Bemerkungen> angeben).
Ab einer Anmeldezahl von 5 Personen reduziert sich die Teilnahmegebühr je Veranstaltung / Steuerkanzlei um 10%.

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Referenten

Photo of LMR Hermann  Brandenberg

LMR Hermann Brandenberg

Finanzministerium NRW
Photo of Dipl.-Finw. Jochen  Bürstinghaus

Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus

OFD Rheinland
Photo of Dr. Marc  Jülicher

Dr. Marc Jülicher

RA/FAfStR, Bonn
Photo of Dipl.-Finw. ORR André  Klever

Dipl.-Finw. ORR André Klever

Finanzamt für Groß- und Konzern-BP

Vortragsfolge

Die Vortragsfolge lautet wie folgt:
Hermann Brandenberg, Dipl.-Finw. Jochen Bürstinghaus, Dr. Marc Jülicher, Dipl.-Finw. André Klever

Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.  

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.


2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.


3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.


4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.