Bonn

Inhalte

Schwerpunktthema Bilanzsteuerecht

Teil A  Dipl.-Finw. RD Wolfgang Bolk

  • Aktuelle Fragen zur Umstellung der Rechnungslegung nach Maßgabe des BilMoG mit Wirkung für die Steuerbilanz
  • Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in HB und StB
  • Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu Rückstellungen
  • Bedeutung der Rechnungsabgrenzung im Fokus des BFH
  • Fragen zur Gewinnermittlung bei der Freiberufler-GbR bzw. PartG
  • § 6b EStG bei PersG nach Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit

Teil B  Vors. Richter am BFH Michael Wendt

  • Vorlage an Großen Senat zum subjektiven Fehlerbegriff
  • "Wesentlichkeit" in der Steuerbilanz
  • AfA nach Einlage - Änderung durch das JStG 2010
  • Bilanzierung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
  • Passivierung von Rückkaufverpflichtungen
  • Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Ausscheiden von Mitunternehmern
  • Buchwertausgliederung vor Übertragung von Mitunternehmeranteilen

Teil C  Dipl.-Finw. RD Wilfried Apitz

I. Einkommensteuer

1. Neuer Stand des Gesetzgebungsverfahrens, JStG 2010

2. Aktuelles zu den Gewinneinkunftsarten

  • Zweifelsfragen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung sog. GWG
  • Grundsatzurteil des BFH zu Pensionszusagen
  • Klare Regeln für dauernde Wertminderungen bei Aktien
  • Neues bei Übertragung eines WG zwischen Schwesterpersonengesellschaften
  • Verwendungsreihenfolge beim Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG
  • Auswirkungen des MoMiG auf nachträgliche Anschaffungskosten (§ 17 EStG)
  • Nachträgliche Schuldzinsen bei GmbH-Beteiligungen im Privatvermögen

II. Körperschaftsteuer, aktuelle BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben

Teil D  Rechtsanwalt/Steuerberater Prof. Dr. Hans Nieskens

  • Neues zu den Rechnungsvorschriften - insbesondere elektronische Rechnung
  • Neues aus Luxemburg
    • EuGH Pannon Geb: Rechnungsberichtigungen ohne Gefahr des § 233a AO?
    • EuGHG Astra Zeneca: umsatzsteuerliche Problem beim Verkauf von Gutscheinen
  • Neues zu den Nachweispflichten für steuerfreie innergemeinschaftliche und Ausfuhrlieferungen
  • Neue BFH-Rechtsprechung, z.B. Umsatzsteuerpflicht bei der Veräußerung von Unternehmensvermögen durch Erben

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Ort & Zeit

Unterrichtsort
Hotel Hilton Bonn
Berliner Freiheit 2
50111 Bonn
www.hilton.de/bonn

Unterrichtszeit
Freitag, 25.02.2011
09.00 bis ca. 16.30 Uhr

Anfahrt

Hilton Bonn

Teilnahmegebühr

185 € (ohne Mittagsbuffet), 170 € ab dem zweiten Teilnehmer
160 € bei Abo-Buchung

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke. Auf Wunsch können Sie gegen einen Aufpreis von 25 € an einem Mittagsbuffet teilnehmen (bitte unter <Sonstige Bemerkungen> angeben). 

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Referenten

Photo of Dipl.-Finw. RD Wilfried  Apitz

Dipl.-Finw. RD Wilfried Apitz

Photo of Dipl.-Finw. RD Wolfgang  Bolk

Dipl.-Finw. RD Wolfgang Bolk

FHF Nordkirchen
Photo of Prof. Dr. Hans  Nieskens

Prof. Dr. Hans Nieskens

RA/StB
Photo of Michael  Wendt

Michael Wendt

Vors. Richter am BFH

Vortragsfolge

Die Vortragsfolge lautet wie folgt:
1. Dipl.-Finw. RD Wilfried Apitz, 2. RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens, 3. Vors. Richter am BFH Michael Wendt, 4. Dipl.-Finw. RD Wolfgang Bolk

Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.


2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.


3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.


4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.