Düsseldorf

Inhalte

Auch in diesem Jahr bietet das Studienwerk Ihnen wieder das bewährte Tagesseminar rund um die Kapitalgesellschaft an, das für die Beratung der GmbH und ihrer Gesellschafter von großem praktischen Nutzen ist. 

Themenübersicht

A. Dipl.-Finw. ORR Ralf Neumann

I. Aktuelles zu § 17 EStG

• Halbabzugsverbot für Verluste i.S.d. § 17 EStG ?
• Nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG; aktuelle Entwicklungen; Bedeutung eines Rangrücktritts; Schuldübernahme als Alternative?

II. Einzelfragen zur Gesellschafterfremdfinanzierung unter Berücksichtigung des neuen Abgeltungssteuererlasses

• Forderungsverzicht (steuerliche Fallstricke)
• Forderungsverkauf als steuerliche Alternative?

III. Entschärfung des § 8c KStG

• Konzernklausel und Verschonungsregelung
• Was wird aus der Sanierungsklausel?

IV. Aktuelle Einzelfragen zur Körperschaftsteuer

• Aktuelle Praxisfragen zu § 8b Abs. 7 KStG; Neue BFH-Rechtsprechung!
• Verwendungsfestschreibung beim Einlagekonto (neue Verwaltungsanweisung; Probleme bei Verlustkapitalgesellschaften)
• Disquotale Gewinnverteilung bei der GmbH
• Aktuelle Fragen zur Organschaft (Wichtige Formalien zur Anerkennung des GAV; Bemessung von Ausgleichszahlungen; Tatsächliche Durchführung eines GAV; der „verunglückte“ Hinweis auf § 302 AktG)

V. Aktuelles zum Umwandlungssteuerrecht

• Wichtige Einzelfragen aus dem veröffentlichten Entwurf des Umwandlungssteuererlasses.
(Dieses Thema wird nur referiert, wenn der Erlassentwurf am Seminartag bereits veröffentlicht ist.)
Alternativ:
• Einbringung in eine GmbH: Gesellschaftererdarlehen vs. Kapitalrücklage
• Übertragung/Überführung von wesentlicher Betriebsgrundlagen vor einer Einbringung möglich ? BFH-Rechtsprechung !
• Komplementär-GmbH-Anteile als wesentliche Betriebsgrundlage ?
• Sonstige aktuelle Einzelfragen
 

B. Steuerberater Ortwin Posdziech

I. Aktuelle Entwicklungen zur VGA
    
• Abfindung von unverfallbaren oder verfallbaren Pensionsansprüchen als vGA  einschl. Unternehmensverkauf oder Liquidation als Zwangslage
• Widersprüchliche BFH-Rechtsprechung zur Behandlung der privaten PKW-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA (neue BFH-Rechtsprechung!)
• Neue Rechtsprechung aus dem Bereich der vGA                                                                     
- Zahlungen für die Überlassung einer Geschäftsidee
- Interner Fremdvergleich bei einer vGA
- Firmenmitgliedschaft in einem Business-Club als vGA an den GesGf
- Einbeziehung  einer Umsatztantieme in die Versorgungs-Zusage
- Weitere neue praxisrelevante Entscheidungen                                                                                     

II. Aktuelles zur Pensionszusage

• (Ganz oder teilweiser) Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft (einschl. Bedeutung von Rückdeckungsversicherungen)  
• Einfrierung von Pensionsansprüchen (Steuerrisiko durch Teilverzicht? – neue umstrittene Verwaltungsanweisung in NRW!  Bundesweite Anwendung?  Bedeutung in Krisenfällen? Kritik)    
• Verzicht oder Beschränkung der Berufsunfähigkeitsrente bzw. Hinterbliebenenversorgung                                                                                  
• Lohnzufluss bei der Übertragung von Pensionsverpflichtung auf Schwestergesellschaften? 
• Behandlung von Pensionszusagen an GesGF bei Umwandlung der GmbH in Personengesellschaft (neue Verwaltungsauffassung!)  
• Änderung des Pensionsalters bei Pensionsrückstellungen nach § 6 a EStG einschl. Bedeutung für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer  

III. Die Option zum Teileinkünfteverfahren als notwendige Gestaltung im Jahre 2010 

IV. Sonstiges

• Auswirkungen von Erstattungen des KSt-Guthabens auf die Höhe des Solidaritätszuschlags (Gestaltungsempfehlung)
• Steuergefahren durch ungewollte Beendigung der Betriebsaufspaltung und ihre Vermeidung
- Veräußerung von Anteilen an der Betriebs-GmbH und  Grundstück                              
- Veräußerung von Anteilen an Betriebs-GmbH  oder  Grundstück
- Nutzungsänderung als Aufgabe der sachlichen Verflechtung 
• Steuerrisiken durch Übergang des Firmenwerts bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung und Vermeidung
• Teilwertabschreibung bei Betriebsaufspaltung (Übertragbarkeit der engen BFH-Rechtsprechung auf andere Fälle?)
• Steuerbelastung bei Forderungsabtretungen im Rahmen von Anteilsübertragung an Verlustgesellschaften (Neue mandantenfreundliche Übergangsregelung zur Gesetzesneuregelung!)
• Neue Verwaltungsauffassung zur GmbH & Still einschl. der Behandlung von Verlustanteilen

Ort & Zeit

Unterrichtsort
Hotel Maritim Düsseldorf
Maritimplatz 1
(Eingabe in das Navigationssystem: Flughafen Düsseldorf, Ankunft Terminal C)
40474 Düsseldorf
www.maritim.de

Unterrichtszeit
Dienstag, 28.09.2010
09.00 - 16.30 Uhr

Teilnahmegebühr

220€ je Termin / je Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Mittagsimbiss.

Ab einer Anmeldezahl von 2 Personen je Veranstaltung/Steuerkanzlei reduziert sich die Teilnahmegebühr ab der 2. Person um 25 %.

Referenten

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Dipl.-Finw. RD Ralf Neumann

KSt-Referent der OFD Rheinland
Photo of StB Ortwin  Posdziech

StB Ortwin Posdziech

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.