
Inhalte
Alle wichtigen Updates und Änderungen ab 1.1.2011
Lohnsteuerrecht
1. Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 52b EStG)
2. Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011
• Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen bei Altersteilzeit)
• Steuerbegünstigte Lohnzuschüsse
• Mahlzeitengestellungen bei Auswärtstätigkeiten
• Unfallkosten bei Firmenwagengestellung
• Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Firmenwagens
• Unterkunftskosten bei Auswärtstätigkeit
• Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung
• Rückzahlung pauschal besteuerter Leistungen
• Befristung von Lohnsteuer-Anrufungsauskünften
• Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen
• Nutzung des Firmenwagens im Rahmen mehrerer Einkunftsarten
3. Firmenwagenbesteuerung
4. Reisekosten und doppelte Haushaltsführung
5. Verzicht des GGF auf eine Pensionsanwartschaft
6. Erweiterter Werbungskostenabzug von Studienkosten
7. Hinausschieben der Fälligkeit von Lohnzahlungen
8. Konsequenzen aus dem Wegfall des Aufteilungs- und Abzugsverbots
9. Der neue Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
Arbeitsrecht
• Update Arbeitsvertragsrecht
- Neue Rechtsprechung zu Vergütungsklauseln
• Update Teilzeit und Befristungsrecht
- Neue Rechtsprechung zur Wirksamkeit von sachgrundlosen Befristungen
• Update Kündigungsrecht
- Neues zur krankheitsbedingten Kündigung
- Neue Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Entschädigung für Benachteiligung (AGG) bei krankheitsbedingter Kündigung?
- Neue Rechtsprechung zur fristlosen Kündigung von Bagatelldelikten
• Sonstige Rechtsprechung
- Aufhebungsverträge und Gleichbehandlung
- Neue Rechtsprechung des EuGH zur Elternzeit
- EuGH-Vorlage: Pflicht zur Nennung von Ablehnungsgründen bei Bewerbungen?
- EuGH-Vorlage zur Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall
- Fortsetzungsrechtsprechung zur Urlaubsabgeltung
• Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes?
Sozialversicherungsrecht
1. Aktuelles zum Versicherungs- und Beitragsrecht
• Gesundheitskompromiss der Regierungsparteien
• Entwicklung der Zusatzbeiträge („kleine“ Kopfpauschale)
• Wegfall der 1 % Sozialklausel
• Wegfall der 3-Jahresregelung bei der Ermittlung der Versicherungspflicht und -freiheit bei besserverdienenden Arbeitnehmern
• Beitragszuschüsse 2011
2. Änderungen ab 1.1.2011
• Beitragssätze, Festschreibung des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung
• Zusatzbeiträge, Bemessungsgrenzen, Wahltarife
• Weiterleitungsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge
• Bewertung der Sachbezüge für das Kalenderjahr 2011
3. Änderungen im Meldeverfahren
• ELENA, aktueller Stand, künftige Entwicklung
4. Ausblick
• Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Stadthotel Münster
Aegidiistr. 21
48143 Münster
www.stadthotel-muenster.de
Unterrichtszeit
Dienstag, 30.11.2010
14.30 bis 19.15 Uhr
Teilnahmegebühr
160 € je Termin / je Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Ab einer Anmeldezahl von 2 Personen je Veranstaltung/Steuerkanzlei reduziert sich die Teilnahmegebühr ab der 2. Person um 25 %.
Referenten


Klaus Kuka

Dipl.-Finw. RD Walter Niermann
Vortragsfolge
Die Vortragsfolge lautet wie folgt:
14.30 Uhr RA Klaus Kuka, 15.30 Uhr Bernd Dondrup (BKK), 17.15 Uhr RD Walter Niermann
Kurzfristige Änderungen geben wir an dieser Stelle bekannt.
Anmeldung
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.


