E-Bilanz - Umstellung der Buchführung/IT in 2012

E-Bilanz - Umstellung der Buchführung/IT in 2012

Wählen Sie hier einen Ort / Termin aus:
Weiterempfehlen

Inhalte

Die Erfordernis zur elektronischen Übermittlung der Bilanz und GuV wurde bekannterweise um ein Jahr verschoben. Mit diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse für die Umstellung der Buchführung in Ihrer Steuerkanzlei.

THEMENÜBERSICHT:

I. Einführung

  • Die E-Bilanz im Kontext des E-Government
  • Rechtliche Grundlage - Steuerbürokratieabbaugesetz

II. Anwendungsbereich

  • Sachlicher / Persönlicher / Zeitlicher Anwendungsbereich

III. Technische Umsetzung

  • Bedeutung und Ziele von XBRL
  • Elemente des XBRL-Standards

IV. Inhaltliche Umsetzung - die Steuer-Taxonomie

  • Mindestumfang und Berichtselemente
  • Steuerliche Positionstypen
  • Ausgewählte Problembereiche der Steuer-Taxonomie

V. Konsequenzen der E-Bilanz

  • Konsequenzen für Steuerpflichtige und Berater
  • Konsequenzen für die Finanzverwaltung

Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!

Ort & Zeit

Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
33602 Bielefeld
www.stadthalle-bielefeld.de

Unterrichtszeit
Mittwoch, 07.03.2012
16.00 bis 19.45 Uhr

Anfahrt

Stadthalle Bielefeld

Teilnahmegebühr

160 € je Termin / je Teilnehmer
140 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Referenten

Photo of Prof. Dr. Norbert  Herzig

Prof. Dr. Norbert Herzig

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Photo of Stefan  Rotmann

Stefan Rotmann

DATEV e.G.

Fortbildungsnachweis

Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.

Die Teilnahme an diesem Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (3,5 Zeitstunden).

Teilnahmebedingungen

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.

6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer!
Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.