Der GmbH-Berater

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Inhalte

Typische gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Problemfelder bei der Beratung von Kapitalgesellschaften

THEMENÜBERSICHT:

Teil A Gesellschaftsrechtliche Aspekte


I. Aktuelle Rechtsprechung zur GmbH

  • Neues zur wirtschaftlichen Neugründung
  • Kapitalaufbringung bei Verwendungsabreden, Haftung des Anteilserwerbers
  • Formwirksamkeit der Auslandsbeurkundung
  • Problemfälle der Durchgriffshaftung

II. Vererbung und Vorwegerbfolge mit GmbH-Anteilen

  • Die erbschaftsteuerliche Poolabrede nach den ErbStR 2011
  • Vermögenstransfers zwischen GmbH und Gesellschafter im ErbStG
  • Satzungsbestimmungen zur Steuerung der Erbfolge, Vinkulierungsklauseln
  • Bedingte Rückforderungsrechte

III. Geschäftsführeranstellungsvertrag

  • Die Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Die Kündigung des Geschäftsführers
  • Missbräuchliche Eigenabberufung/Amtsniederlegung


Teil B Steuerrechtliche Aspekte

I. Dividendenzahlungen durch inländische GmbH

  • Kapitalertragsteuerpflicht
  • Absenkung aufgrund § 43b EStG und DBA
  • Missbrauchsklausel § 50d Abs. 3 EStG
  • EuGH vom 20.10.2011 zu Streubesitzdividenden

II. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • Veräußerungsverluste im Teileinkünfteverfahren
  • Ausfall einer Kaufpreisforderung und § 8b Abs. 3 KStG

III. Vorsicht Falle - Eigenhandelsklausel auch bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften?
 
IV. Teilwertabschreibungen auf Forderungen an Tochtergesellschaften (insbes. BMF - Schreiben vom 29.3.2011)

 
V. Aktuelles zur Verlustabzugsregelung § 8c KStG
 
VI. Praxishinweise zur


Teil C GmbH in der Krise / Insolvenz


I. Aktuelles zum Besteuerungsverfahren in der Insolvenz

  • Änderungen durch § 55 Abs. 4 InsO ab dem 1.1.2011
  • Besteuerungsverfahren bei Insolvenzforderungen ↔ Masseverbindlichkeiten
  • Haftungsrisiken (erkannte und unerkannte) Organschaften für Unternehmen und Berater

II. Beratungsmandat in der Krise / Insolvenz

  • Steuerberatungsvertrag ↔ Sanierungsberatungsvertrag (BGH-Rspr.)
  • Verhältnis Insolvenzverwalter ↔ Mandant ↔ Steuerberater ↔ Finanzamt
  • Anfechtung von Steuerberaterhonoraren durch den Insolvenzverwalter  

III. Aktuelles zur Einkommensteuer in der Insolvenz

  • Insolvenz von Einzelunternehmen / PersG
  • Sanierungsgewinne – Verfahren, Rechtsschutz etc.
  • Abgrenzung: Insolvenzforderungen ↔ Masseverbindlichkeiten

IV. Aktuelles zur Körperschaftsteuer in der Insolvenz

  • Insolvenz der KapG ↔ Folgen für die Gesellschafter
  • Verlustabzug § 8c KStG  „Sanierungsklausel“ ↔ Europarecht?
  • KSt-Organschaft in der Krise / Insolvenz

V. Aktuelles zur Gewerbesteuer in der Insolvenz

VI. Aktuelles zur Umsatzsteuer in der Insolvenz

VII. Aktuelles zur externen Rechnungslegung in der Krise / Insolvenz

Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!

Ort & Zeit

Unterrichtsort
Kongresszentrum Westfalenhallem
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
www.westfalenhallen.de

Anfahrt

Unterrichtszeit
Mittwoch, 14.03.2012
9:30 bis 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

220 € je Termin / je Teilnehmer
200 € ab dem zweiten Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Referenten

Photo of Prof. Dr. Christoph  Uhländer

Prof. Dr. Christoph Uhländer

FHF Nordkirchen
Photo of Dr. Heinrich J. Watermeyer

Dr. Heinrich J. Watermeyer

RA/FASt, Bonn
Photo of Dr. Eckhard  Wälzholz

Dr. Eckhard Wälzholz

Notar, Füssen

Fortbildungsnachweis

Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.

Die Teilnahme an diesem Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (5,25 Zeitstunden).

Teilnahmebedingungen

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.

6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer!
Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.