
Der GmbH-Berater
Inhalte
Typische gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Problemfelder bei der Beratung von Kapitalgesellschaften
THEMENÜBERSICHT:
Teil A Gesellschaftsrechtliche Aspekte
I. Aktuelle Rechtsprechung zur GmbH
- Neues zur wirtschaftlichen Neugründung
- Kapitalaufbringung bei Verwendungsabreden, Haftung des Anteilserwerbers
- Formwirksamkeit der Auslandsbeurkundung
- Problemfälle der Durchgriffshaftung
II. Vererbung und Vorwegerbfolge mit GmbH-Anteilen
- Die erbschaftsteuerliche Poolabrede nach den ErbStR 2011
- Vermögenstransfers zwischen GmbH und Gesellschafter im ErbStG
- Satzungsbestimmungen zur Steuerung der Erbfolge, Vinkulierungsklauseln
- Bedingte Rückforderungsrechte
III. Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Die Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Die Kündigung des Geschäftsführers
- Missbräuchliche Eigenabberufung/Amtsniederlegung
Teil B Steuerrechtliche Aspekte
I. Dividendenzahlungen durch inländische GmbH
- Kapitalertragsteuerpflicht
- Absenkung aufgrund § 43b EStG und DBA
- Missbrauchsklausel § 50d Abs. 3 EStG
- EuGH vom 20.10.2011 zu Streubesitzdividenden
II. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- Veräußerungsverluste im Teileinkünfteverfahren
- Ausfall einer Kaufpreisforderung und § 8b Abs. 3 KStG
III. Vorsicht Falle - Eigenhandelsklausel auch bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften?
IV. Teilwertabschreibungen auf Forderungen an Tochtergesellschaften (insbes. BMF - Schreiben vom 29.3.2011)
V. Aktuelles zur Verlustabzugsregelung § 8c KStG
VI. Praxishinweise zur
Teil C GmbH in der Krise / Insolvenz
I. Aktuelles zum Besteuerungsverfahren in der Insolvenz
- Änderungen durch § 55 Abs. 4 InsO ab dem 1.1.2011
- Besteuerungsverfahren bei Insolvenzforderungen ↔ Masseverbindlichkeiten
- Haftungsrisiken (erkannte und unerkannte) Organschaften für Unternehmen und Berater
II. Beratungsmandat in der Krise / Insolvenz
- Steuerberatungsvertrag ↔ Sanierungsberatungsvertrag (BGH-Rspr.)
- Verhältnis Insolvenzverwalter ↔ Mandant ↔ Steuerberater ↔ Finanzamt
- Anfechtung von Steuerberaterhonoraren durch den Insolvenzverwalter
III. Aktuelles zur Einkommensteuer in der Insolvenz
- Insolvenz von Einzelunternehmen / PersG
- Sanierungsgewinne – Verfahren, Rechtsschutz etc.
- Abgrenzung: Insolvenzforderungen ↔ Masseverbindlichkeiten
IV. Aktuelles zur Körperschaftsteuer in der Insolvenz
- Insolvenz der KapG ↔ Folgen für die Gesellschafter
- Verlustabzug § 8c KStG „Sanierungsklausel“ ↔ Europarecht?
- KSt-Organschaft in der Krise / Insolvenz
V. Aktuelles zur Gewerbesteuer in der Insolvenz
VI. Aktuelles zur Umsatzsteuer in der Insolvenz
VII. Aktuelles zur externen Rechnungslegung in der Krise / Insolvenz
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Ort & Zeit
Unterrichtsort
Kongresszentrum Westfalenhallem
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
www.westfalenhallen.de
Unterrichtszeit
Mittwoch, 14.03.2012
9:30 bis 16:00 Uhr
Teilnahmegebühr
220 € je Termin / je Teilnehmer
200 € ab dem zweiten Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Referenten


Dr. Heinrich J. Watermeyer
RA/FASt, Bonn
Dr. Eckhard Wälzholz
Notar, FüssenFortbildungsnachweis
Alle Seminarteilnehmer erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahmen an den Studienwerk-Seminaren.
Die Teilnahme an diesem Seminar erfüllt die Voraussetzung zur Fortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht nach § 15 FAO (5,25 Zeitstunden).
Teilnahmebedingungen
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.
6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer!
Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.


