
Inhalte
Zum 31.12.2010 stellt die Mehrzahl der Unternehmen ihren ersten Jahresabschluss nach dem HGB i. d. F. des BilMoG auf. Damit beginnt eine neue Zeitrechnung in der Rechnungslegung. Zahlreiche Aktivierungs-, Passivierungs- und Bewertungswahlrechte entfallen. Andere Bilanzierungssachverhalte sind nach neuen Vorschriften abzubilden.
Vorschriften zur Erstanwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften und zur Anpassung der bisherigen Wertansätze sollen den Übergang auf die Regelungen des BilMoG erleichtern. Sie werfen zahlreiche Auslegungsfragen auf, bieten allerdings auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Fallstudie ‚Der erste Abschluss nach BilMoG‘ zeigt anhand alltäglicher Bilanzierungssachverhalte auf, wie die bisherige Rechnungslegung auf die neuen Vorschriften überzuleiten ist. Sie erfahren, welche bilanzpolitischen Möglichkeiten die Übergangsvorschriften sowie die neuen Bilanzierungsregeln bieten und wie sich das BilMoG – je nach gewählter Strategie – auf den Jahresabschluss auswirkt.
Teil I: Einführung
- BilMoG – Neuausrichtung der Rechnungslegung
- Was geht in 2010 nicht mehr?
- Was muss und was kann geändert werden?
- Inwieweit ist die Steuerbilanz betroffen?
Teil II: Fallstudie ‚Der erste Jahresabschluss nach BilMoG‘
- Ausgangssituation
- Überleitung der Rechnungslegung auf BilMoG
- Immaterielles Anlagevermögen (Fall 1)
- Steuerrechtliche Mehrabschreibungen (Fall 2)
- Sonderposten mit Rücklageanteil (Fall 3)
- Rückbaurückstellung (Fall 4)
- Pensionsverpflichtungen (Fall 5)
- Verlustvortrag und latente Steuern
- Abschließende Beurteilung
Ort & Zeit
Unterrichstort
Hotel Hilton Düsseldorf
Georg-Glock-Str. 20
40474 Düsseldorf
www.hilton.de/duesseldorf
Unterrichtszeit
Montag, 13.12.2010
16.00 bis 19.45 Uhr
Teilnahmegebühr
160 € je Termin / je Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Ab einer Anmeldezahl von 2 Personen je Veranstaltung/Steuerkanzlei reduziert sich die Teilnahmegebühr ab der 2. Person um 25 %.
Referent

Anmeldung
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.


