Bielefeld

Inhalte

Themenübersicht

I.    Neues zur Abgrenzung freiberuflicher Tätigkeiten

II.    Gewinnermittlungsfragen bei freiberuflicher Tätigkeit

  1. Verlängerte Möglichkeit zur Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts
  2. Hinweise zur Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Son-derabschreibung
  3. GWG und Poolregelung

III.    Freiberufler-Gesellschaften

  1. Zur Reichweite der Abfärberegelung
  2. Zusammenschluss durch Einbringung von Einzelpraxen in eine Freiberuf-ler-Personengesellschaft
  3. Aufnahme von Gesellschaftern in eine bestehende Freiberufler-Personen¬gesellschaft
  4. Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern und Tätigkeiten
  5. Keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung bei nutzender Freiberuf-ler-Personengesellschaft
  6. Hinweise zur Einbringung einer Einzelpraxis in eine Freiberufler-Kapitalgesellschaft

IV.    Auseinandersetzung von Freiberufler-Mitunternehmerschaften

  1. Realteilung
  2. Sachwertabfindung

V.    Praxisaufgabe und Praxisverpachtung

VI.    Spezielle Hinweise für Bürogemeinschaften

Ort & Zeit

Unterrichtsort
Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
33602 Bielefeld
www.stadthalle-bielefeld.de

Unterrichtszeit
Donnerstag, 04.03.2010
16.00 - 19.45 Uhr

Teilnahmegebühr

160 € je Termin / je Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.

Ab einer Anmeldezahl von 2 Personen je Veranstaltung/Steuerkanzlei reduziert sich die Teilnahmegebühr ab der 2. Person um 25 %.

Referent

Photo of Dr. Martin  Strahl

Dr. Martin Strahl

Steuerberater, Köln

Anmeldung

1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.

2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.

3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.