
Inhalte
Nach zahlreichen Gesetzesänderungen, BFH-Entscheidungen und Erlassen besteht für die Beratung von Personenunternehmen Handlungsbedarf!
In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Handlungsempfehlungen und Hinweise zu Gestaltungsmodellen (u.a. zu § 15a EStG, Gewerbesteueranrechnung, Abgeltungsteuer, Ausgliederungsmodell und Gesamtplan), sowie die für die Praxis besonders wichtige Meinung der Finanzverwaltung zu den einzelnen Gestaltungen.
Folgende Themenschwerpunkte werden in diesem Seminar behandelt:
- Wichtige Rechtsprechungsentwicklungen zur Besteuerung von Mitunternehmerschaften
- Gestaltungsmodell „gewerblich geprägte Personengesellschaft“
- Gestaltungshinweise zu § 15a EStG
- Gewerbesteueranrechnung bei Mitunternehmerschaften
- Neues zur Betriebsaufspaltung und Betriebsverpachtung
- Umsatzsteuerliche Fragen zu Personengesellschaften
- Personengesellschaften und Abgeltungsteuer
- Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten in Personengesellschaften
- Ausgliederungsmodell und Gesamtplan
- DBA und Personengesellschaften
- Abgrenzung zwischen Realteilung und Sachwertabfindung
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
www.westfalenhallen.de
Unterrichtszeit
Mittwoch, 08.09.2010
16.00 bis 19.45 Uhr
Teilnahmegebühr
160 € je Termin / je Teilnehmer
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Arbeitsunterlagen, Begrüßungs-und Pausengetränke sowie einen Imbiss.
Ab einer Anmeldezahl von 2 Personen je Veranstaltung/Steuerkanzlei reduziert sich die Teilnahmegebühr ab der 2. Person um 25 %.
Referent


Dr. Martin Strahl
Steuerberater, KölnAnmeldung
1. Die Seminaranmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Teilnahme kann bis zum Tag vor Seminarbeginn schriftlich gekündigt werden, ohne dass Gebühren erhoben werden. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist für eine Kündigung nicht erforderlich.
2. Ist der angemeldete Teilnehmer verhindert, so kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten übertragen werden. Bei Nichtteilnahme bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmergebühr unberührt.
3. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt. Maßgebebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
4. Wir behalten uns vor, ein Seminar kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich erstattet. Bei Ausfall eines Seminartermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Seminarräume bleiben vorbehalten.


