
Intensivlehrgang Fachwirtprüfung 2012
Lehrgang
Vom 12. bis 14. Dezember 2012 werden die Steuerberaterkammern den schriftlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung 2012/2013 durchführen.
In der letzten Phase der Prüfungsvorbereitung kommt es entscheidend darauf an, den Überblick nicht zu verlieren. Erlerntes Fachwissen sollte strukturiert und auf die Schwerpunkte der Steuerfachwirtprüfung ausgerichtet werden.
Im Unterrichtsteil des Lehrgangs werden daher die Schwerpunktthemen der Steuerfachwirtprüfung anhand prüfungstypischer Fallgestaltungen behandelt. Die Teilnehmer erhalten die Übungen etwa sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs, damit sie sich vorab mit den Inhalten vertraut machen können. Das Material des Lehrgangs kann auf diese Weise als „roter Faden“ für die eigene Wiederholung wichtiger Prüfungsthemen dienen. Im Lehrgang selbst werden Lösungshinweise zu den Übungsfällen ausgegeben, so dass sich die Teilnehmer vollständig auf die Inhalte des Lehrgangs konzentrieren können.
Der Lehrgang beginnt und endet mit jeweils drei Aufsichtsklausuren, die im Anschluss an die Bearbeitung besprochen und nach Prüfungsmaßstäben korrigiert werden. Hier haben die Teilnehmer nochmals Gelegenheit, in einer „Generalprobe“ die Prüfungssituation zu simulieren und ihrer Klausurtechnik den letzten Schliff zu verleihen.
Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!
Ort & Zeit
HBZ Bielefeld
Kleiberweg 3
33607 Bielefeld
www.hbz-bielefeld.de
Unterrichtszeiten:
Unterricht jeweils von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Klausuren von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr (Rechnungswesen bis 13.30 Uhr)
Klausurbesprechungen von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr (Rechnungswesen von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr)
Lehrgangsinhalt
Das Unterrichtsprogramm konzentriert sich auf die Fächer, die Gegenstand des schriftlichen Teils der Steuerfachwirtprüfung sind. Dazu gehören:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Erbschaftsteuer
- Rechnungswesen
- Grundlagen der Betriebswirtschaft
- Gesellschaftsrecht
Gesamt: 64 Unterrichtsstunden
Zusätzlich werden sechs Übungsklausuren mit anschließender Besprechung geschrieben. Wie in der schriftlichen Prüfung beträgt die Bearbeitungszeit der Klausuren 4 (Steuererrecht I und II) bzw. 5 Stunden (Rechnungswesen).
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 700,- €. Sie ist fällig am 02.11.2012.
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Teilnahmeregelungen
1. Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V. verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühr. Eine Kündigung ist vor Ausgabe des Arbeitsordners ohne weiteres möglich. Maßgebend ist dabei das Versanddatum im Studienwerk. Nach Ausgabe der Arbeitsunterlagen wird eine Gebühr von 20 Prozent der Lehrgangsgebühr erhoben. Auch bei Rücksendung der Unterlagen wird die Stornogebühr fällig. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr bestehen.
2. Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
3. Wir behalten uns vor, die Lehrgänge kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren erstattet. Bei Ausfall eines Unterrichtstermins (z. B. durch höhere Gewalt) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
4. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Lehrgangsorte bleiben vorbehalten.
5. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.
Um die notwendigen Vorarbeiten für den Lehrgang rechtzeitig abschließen zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum 14. September 2012.
Für weitere Auskünfte zum Lehrgang stehen Ihnen Frau Spliethoff und Herr ten Voorde unter der Rufnummer
0251 / 981643 zur Verfügung.
Förderung mit Bildungsscheck oder Bildungsprämie
Mit dem Bildungsscheck NRW oder der Bildungsprämie erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Lehrgangskosten (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck oder Prämiengutschein). Diese Förderung können Sie auch für unseren Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung nutzen!
Weiter Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de oder www.bildungspraemie.info.
Sofern Sie nicht aus NRW kommen, fragen Sie uns nach weiteren Fördermöglichkeiten (z. B. QualiScheck Rheinland-Pfalz).


