Berufsbegleitender Lehrgang Prüfung 2012/13

Berufsbegleitender Lehrgang Prüfung 2012/13

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Lehrgang

Der Fortbildungslehrgang des Studienwerks der Steuerberater stellt ein Bildungsangebot für Steuerfachangestellte oder vergleichbar qualifizierte Mitarbeiter dar, die sich auf gehobene Anforderungen und verantwortungsvollere Aufgaben in der Steuerberaterpraxis vorbereiten möchten.

Wegen des angestrebten Aufgabenbereichs und der hohen Prüfungsanforderungen ist der Lehrgang entsprechend breit angelegt. Dabei wird auf den theoretischen und praktischen Kenntnissen aufgebaut, die sich die Teilnehmer während der Ausbildung zum Steuerfachangestellten und in der anschließenden praktischen Tätigkeit erworben haben.

Der Lehrplan für den Vorbereitungslehrgang wurde unter Berücksichtigung des Anforderungskatalogs zur Fortbildungsprüfung der Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen sowie nach sorgfältiger Auswertung vergangener Prüfungsklausuren gezielt prüfungsorientiert aufgestellt.


BERUFSBEGLEITENDER LEHRGANG

Der Lehrgang umfasst die Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Steuerfachwirtprüfung. Folgende Inhalte werden vermittelt:

  1. Vertiefte Kenntnisse im Bereich der Ertragsteuern, der Umsatz-, Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie des Verfahrens- und Bewertungsrechts.
  2. Vertiefte Kenntnisse im Bereich Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht.
  3. Grundzüge der Betriebswirtschaft, des Gesellschafts- und Handelsrechts sowie des bürgerlichen Rechts.
  4. Klausur- und Vortragstechnik.

Für Steuerfachangestellte, die die Qualifikation „Steuerfachwirt“ erworben haben, verkürzt sich die für die Steuerberaterprüfung nachzuweisende Zeit berufspraktischer Tätigkeit von zehn auf sieben Jahre!


„Online-Service“
Als Grundlage für die Nacharbeit und die spätere Wiederholung des Unterrichtsstoffes - vor allem vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung - werden ohne besondere Berechnung umfangreiche Skripte, zumeist mit Schaubildern, Übersichten und Übungsfällen, herausgegeben. Die Lehrgangsunterlagen und Aufsichtsklausuren stehen Ihnen auch online abrufbar zur Verfügung.

Über die Internetseite des Studienwerks der Steuerberater erhalten alle Lehrgangsteilnehmer ferner einen Online-Zugang zu ihrem persönlichen virtuellen Schreibtisch.

Neben Skripten und Klausuren finden Sie hier:

  • zusätzliche Lehrgangsunterlagen, Übungen und Klausuren für online-basiertes Lernen,
  • wichtige Informationen rund um den Lehrgang,
  • Wissenswertes zur Steuerfachwirtprüfung und zur Prüfungsvorbereitung.

Darüber hinaus haben die Teilnehmer jederzeit Zugriff auf die Steuerrechts-Datenbank „Steuer- und Wirtschaftsrecht“ des NWB-Verlages. Der Online-Teilnehmerbereich stellt damit eine ideale Ergänzung des Präsenzlehrgangs dar, ein deutlicher „Mehrwert“ für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in.

Zur besonderen Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung bieten wir zusätzlich im November 2012 einen Intensivlehrgang an. Nähere Informationen hierzu erfolgen im Lehrgang oder sind ab April 2012 beim Studienwerk erhältlich.

Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!

Prüfungsordnung

Die Steuerfachwirtprüfung - Fortbildungsprüfung nach § 53 Berufsbildungsgesetz - wird von der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer abgenommen. Die schriftliche Prüfung findet vom 12. bis 14. Dezember 2012 statt, die mündliche Prüfung folgt im Februar/März 2013.

Auszug aus der Prüfungsordnung

§ 9 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zugelassen
a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als "Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte" abgelegt hat,
b) wer nach Erfüllung der Voraussetzung zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann.

Ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung vorliegen, prüft und entscheidet die örtlich zuständige Steuerberaterkammer. Vor allem in zweifelhaften Fällen sollte die Zulassung vor Anmeldung zum Lehrgang im positiven Sinne geklärt sein. Auch wir sind gern behilflich.

Ort & Zeit

Unterrichtsort:
HBZ Bielefeld
Kleiberweg 3
www.hbz-bielefeld.de
http://www.tpk.de

Unterrichtszeiten:
Dienstags und donnerstags von 17.30Uhr bis 20.45 Uhr
Klausuren samstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Lehrgangsinhalt

Steuerrecht U-Std. (ca.)
Abgabenordnung 40
Einkommensteuerrecht 80
Gewerbesteuerrecht 8
Körperschaftsteuerrecht 24
Umsatzsteuerrecht 48
Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht 20
Rechnungswesen 64
Gesellschaftsrecht 8
Grundzüge der BWL 12
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung  
Aktuelles Ertragsteuerrecht 4
Aktuelles aus USt/AO 4
Aktuelles Bilanzsteuerrecht 4
Grundzüge der BWL 4
Wirtschaftsrecht 4
Prüfungssimulation 8
Gesamt 368

Klausuren

Im Rahmen der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung werden 6 Aufsichtsklausuren und 3 Klausuren in Heimarbeit geschrieben.

Die Inhalte und der Schwierigkeitsgrad orientieren sich im Verlauf des Lehrgangs immer mehr am Prüfungsniveau. Mit Korrektur und Benotung dienen die Klausuren damit der realitätsnahen Simulation des schriftlichen Teils der Steuerfachwirtprüfung.

Zu den Klausuren erhalten Sie ausführliche Lösungshinweise.

Skripten und Fachliteratur

Während des Unterricht werden jeweils vor Beginn der Veranstaltung umfangreiche Arbeitsunterlagen ausgegeben, so dass zeitraubendes Mitschreiben nahezu entfällt.

Bereits zu Beginn des Lehrgangs sollten Sie im Besitz folgender Textausgaben sein, die regelmäßig als Hilfsmittel bei der Prüfung zugelassen sind:

Steuerrecht: Steuergesetze, Steuerrichtlinien und Steuererlasse
(z.B. aus dem C.H. Beck-Verlag oder Textausgaben anderer Verlage).
Wirtschaftsrecht: BGB, HGB, GmbHG
(z.B. Taschenbuchausgaben oder Deutsche Gesetze/Schönfelder aus dem C.H. Beck-Verlag oder entsprechende Textausgaben anderer Verlage.)

Dozenten

Die Dozenten des Lehrgangs unterrichten vielfach bereits seit Jahren für das Studienwerk und wissen daher, worauf es im Rahmen der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung ankommt. Sie verfügen sowohl über fundierte Sachkenntnisse als auch über die notwendige didaktische Fähigkeit, diese eingängig und plausibel zu vermitteln.

Zusatzinformationen

Finanzielle Förderung
Zum Erhalt staatlicher Fördermittel, wie z.B. Bildungsscheck NRW oder die Bildungsprämie, ist eine Beantragung der Mittel vor der Anmeldung zum Lehrgang erforderlich. Wenn Sie sich über Fördermöglichkeiten für unseren Steuerfachwirtlehrgang informieren möchten, rufen Sie gerne an, Tel.-Nr. 0251-981643.

Ergänzender Intensivlehrgang
Der ergänzende zweiwöchige Lehrgang zur gezielten Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung 2012/2013 wird im November 2012 durchgeführt. Er findet an 14 Unterrichtstagen in Vollzeitform statt und beinhaltet 6 Aufsichtsklausuren und insgesamt 64 Unterrichtsstunden. Nähere Informationen hierzu erfolgen im Lehrgang oder sind ab April 2012 beim Studienwerk erhältlich.

Probehören
Wir laden Sie herzlich ein, einmal als Gasthörer einen unserer laufenden Lehrgänge zu besuchen.  Fordern Sie einfach telefonisch oder online einen Gasthörerschein an!

Teilnahmebedingungen

a) Gebühren
2.000,- € bei Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn oder
2.200,- € in 10 Monatsraten zu je 220,- € (fällig jeweils zu Monatsbeginn)

b) Zahlungsweise
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs werden die fälligen Raten von Ihrem Konto abgebucht.

c) Kündigung
Die Teilnahme am Lehrgang ist mit sechswöchiger Frist zum Quartalsende kündbar, erstmals zum 30.06.2012. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Bei einer Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig. Im Falle eines Rücktritts innerhalb von vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- €.

d) Sonstige Teilnahmeregelungen
Schriftstücke jeglicher Art, wie z.B. Skripte, Klausuraufgaben nebst Lösungen, Unterrichtspläne usw., werden ausschließlich im Lehrgang verteilt bzw. online bereit gestellt. Nur im Ausnahmefall ist ein Nachbezug möglich.
Muss der Unterricht an einem Tag wegen Verhinderung, z.B. Krankheit des Dozenten oder wegen höherer Gewalt ausfallen, wird sich das Studienwerk um Verlegung oder Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Lehrgangsgebühr kann hieraus jedoch nicht hergeleitet werden.
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit dem Unterricht entstehen, z.B. an der Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Das Studienwerk behält sich vor, Änderungen von Einzelheiten des Lehrgangs vorzunehmen oder den Lehrgang abzusagen.

e) Anmeldung erbeten bis zum 15. November 2011 an:
Studienwerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen e.V., Hüfferstr. 73-75, 48149 Münster oder online unter www.studienwerk.de, Rubrik Lehrgänge/Steuerfachwirte.

Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

Für weitere Auskünfte zum Lehrgang stehen Ihnen Frau Spliethoff und Herr ten Voorde unter der Rufnummer
0251 / 981643 zur Verfügung.

f) Kritik, Anregungen: Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.