Intensivlehrgang Winterprüfung 2012

Intensivlehrgang Winterprüfung 2012

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Lehrgang

Im November 2012 werden die Steuerberaterkammern NRW den schriftlichen
Teil der Steuerfachangestelltenprüfung Winter 2012/2013 durchführen. Zur besonderen Vorbereitung auf diese Prüfung bieten wir in den Herbstferien unseren bewährten Intensivlehrgang an.

Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!

Lehrgangsinhalt

Der Lehrgang umfasst 44 Unterrichtsstunden (UStd.), die sich wie folgt auf die Prüfungsgebiete verteilen: Einkommensteuer 8 UStd., Körperschaftsteuer 4 UStd., Umsatzsteuer 4 UStd., Gewerbesteuer 4 UStd., Abgabenordnung 4 UStd., Rechnungswesen/Fachrechnen 12 UStd., Wirtschaftslehre 8 UStd.

In dem Intensivlehrgang wird der Prüfungsstoff ausschließlich anhand von prüfungsbezogenen Aufgaben wiederholt. Diese sind in einem Übungsordner nach Prüfungsgebieten getrennt zusammengestellt und werden den Teilnehmern etwa drei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeschickt. Zu Kursbeginn kann daher direkt mit der Besprechung der Aufgaben begonnen werden, so dass ausreichend Zeit für eine gezielte Wiederholung prüfungsrelevanter Themen verbleibt.

Unterrichtsort

Bildungszentrum
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystr. 93 - 95
44139 Dortmund

Unterrichtszeit

Der Unterricht findet in der Woche jeweils in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr
und am Samstag von 8:30 Uhr bis 11:45 Uhr statt.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 250 €. Sie ist fällig am 12.10.2012.

Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Zusatzinformationen

Teilnahmeregelung

  1. Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V. - Büro Münster - verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühr. Eine Kündigung ist vor Ausgabe des Arbeitsordners ohne weiteres möglich. Nach Ausgabe der Arbeitsunterlagen wird eine Gebühr von 20 Prozent der Lehrgangsgebühr erhoben. Auch bei Rücksendung der Unterlagen wird die Stornogebühr fällig. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr bestehen.
  2. Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  3. Wir behalten uns vor, die Lehrgänge kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren erstattet. Bei Ausfall eines Unterrichtstermins ( z. B. durch höhere Gewalt ) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  4. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Lehrgangsorte bleiben vorbehalten.
  5. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
  6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.

Um die notwenigen Vorarbeiten für den Lehrgang rechtzeitig abschließen zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum 31. August 2012.

Für weitere Auskünfte zum Lehrgang stehen Ihnen Frau Schweifel und Herr ten Voorde unter der Rufnummer
0251 981643 zur Verfügung.