Intensivlehrgang Sommerprüfung 2012

Intensivlehrgang Sommerprüfung 2012

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Lehrgang

Am 22. und 23. März 2012 werden die Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen die Steuerfachangestelltenprüfung Sommer 2012 durchführen. Zur speziellen Vorbereitung auf diese Prüfung bieten wir unseren Intensivlehrgang an.

Lehrgangsinhalt

Der Lehrgang umfasst 44 Unterrichtsstunden (UStd.), die sich wie folgt auf die Prüfungsgebiete verteilen: Einkommensteuer 8 UStd., Körperschaftsteuer 4 UStd., Umsatzsteuer 4 UStd., Gewerbesteuer 4 UStd., Abgabenordnung 4 UStd., Rechnungswesen/Fachrechnen 12 UStd., Wirtschaftslehre 8 UStd.

Im Intensivlehrgang wird der Prüfungsstoff ausschließlich anhand von prüfungsbezogenen Aufgaben wiederholt. Diese sind in einem Übungsordner nach Prüfungsgebieten getrennt zusammengestellt und werden den Teilnehmern etwa drei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeschickt. Zu Kursbeginn kann daher direkt mit der Besprechung der Aufgaben begonnen werden, so dass ausreichend Zeit für eine gezielte Wiederholung prüfungsrelevanter Themen verbleibt.

Unterrichtsort

FH Bielefeld
Wilhelm-Bertelsmann-Str. 10
33602 Bielefeld

Unterrichtszeit

Der Unterricht findet in der Woche jeweils in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Samstag von 08.30 bis 11.45 Uhr statt.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 250,- €. Sie ist fällig am 02.03.2012.

Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Zusatzinformationen

Teilnahmeregelung

  1. Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e. V. - Geschäftsstelle Münster - verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühr. Eine Kündigung ist vor Ausgabe des Arbeitsordners ohne weiteres möglich. Nach Ausgabe der Arbeitsunterlagen wird eine Gebühr von 20 Prozent der Lehrgangsgebühr erhoben. Auch bei Rücksendung der Unterlagen wird die Stornogebühr fällig. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Kündigung bleibt die Ver- pflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr bestehen.
  2. Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge ist begrenzt. Maßgebend ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  3. Wir behalten uns vor, die Lehrgänge kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren erstattet. Bei Ausfall eines Unterrichtstermins ( z. B. durch höhere Gewalt ) wird dieser nachgeholt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  4. Änderungen hinsichtlich der Termine, der Inhalte, der Dozenten sowie der Lehrgangsorte bleiben vorbehalten.
  5. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden.
  6. Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.

Um die notwendigen Vorarbeiten für den Lehrgang rechtzeitig abschließen zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum 31. Januar 2012.

Für weitere Auskünfte zum Lehrgang stehen Ihnen Frau Schweifel und Herr ten Voorde unter der Rufnummer 
0251 / 98 16 43 zur Verfügung.