
42. Vorbereitungslehrgang
Lehrgang
Am 11. und 12. April 2013 werden die Steuerberaterkammern NRW den schriftlichen Teil der Steuerfachangestelltenprüfung Sommer 2013 durchführen.
Zur besonderen Vorbereitung auf diese Prüfung bieten wir unseren bewährten ausbildungsbegleitenden Lehrgang an.
In 92 Unterrichtsstunden (23 Abendtermine) werden in Ergänzung zur Berufsschule prüfungsrelevante Themen wiederholt und vertieft.
Erfahrene Dozenten, zumeist aus dem Ausbildungsbereich der Finanzverwaltung, leiten den Unterricht. Im Mittelpunkt steht dabei das Üben an klausurtypischen Fällen. Die Fälle sind mit zusammenfassenden Übersichten in einem Lehrgangsordner enthalten, der zu Lehrgangsbeginn ausgegeben wird.
Mit diesem Lehrgang entlasten wir auch die Ausbildungspraxen bei der theoretischen Unterweisung der angehenden Steuerfachangestellten.
Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!
Ort & Zeit
Unterrichtsort
Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung
Kusenhook 4 - 6
48683 Ahaus
Unterrichtszeit
donnerstags von 17:00 Uhr - 20:15 Uhr
Lehrgangsinhalt
| Fach | UStd. |
| Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer |
28 |
| Umsatzsteuer | 16 |
| Abgabenordnung | 12 |
| Rechnungswesen | 20 |
| Wirtschaftslehre | 16 |
| Gesamt: | 92 |
Teilnahmegebühr
480 €
Zahlungsweise
Die Teilnahmegebühr beträgt 480 €. Sie ist in sechs Raten zu je 80 €
fällig am 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2012, sowie 01.01. und 01.02.2013.
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Zusatzinformationen
Ergänzender Intensivlehrgang
Wir bieten jeweils vor der Sommer- und der Winterprüfung Intensivlehrgänge (in der Regel einwöchige Vollzeitkurse) zur konzentrierten Vorbereitung an. Informationen zu diesen Angeboten finden Sie unter >>Intensivlehrgang<<.
Teilnahmeregelungen
a) Kündigung
Bei einem Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 €. Nach Lehrgangsbeginn kann die Teilnahme jeweils zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Maßgebend ist der Posteingang im Studienwerk. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Die Lehrgangsgebühren werden bei einer Kündigung zeitanteilig berechnet.
b) Sonstige Regelungen
Muss der Unterricht an einem Tag wegen Verhinderung, z. B. Krankheit des Dozenten, oder wegen höherer Gewalt ausfallen, wird sich das Studienwerk um Verlegung oder Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder auf Ermäßigung der Lehrgangsgebühr kann hieraus jedoch nicht hergeleitet werden.
Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Das Studienwerk behält sich vor, Änderungen von Einzelheiten des Lehrgangs vorzunehmen oder den Lehrgang in einem Ort abzusagen.
c) Kritik, Anregungen
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.
Um die notwendigen Vorbereitungen für den Lehrgang rechtzeitig abschließen zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum 15. Juni 2012.
Für weitere Auskünfte zum Lehrgang stehen Ihnen Frau Schweifel und Herr ten Voorde unter der Rufnummer 0251/981643 zur Verfügung.


