Samstags-Lehrgang 49 Prüfung 2013/2014

Samstags-Lehrgang

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Lehrgang

Der Samstags-Lehrgang findet regelmäßig an Samstagen sowie an einigen auf einen Werktag fallenden Feiertagen statt und kann daher berufsbegleitend besucht werden.

Berufsbegleitende Lehrgänge bieten den Vorteil, dass die behandelten Themen umfassend nachbereitet werden können. Auf diese Weise kann der Prüfungsstoff nachhaltig geistiges Eigentum der Lehrgangsteilnehmer werden. Dies bestätigen auch Untersuchungen, wonach auch bei intensiver Mitarbeit im Lehrgang zunächst nur etwa 30 Prozent des Lehrstoffs dauerhaft behalten werden kann. Erst eine mehrfache Wiederholung der Lehrinhalte anhand der Skripten und eigener Aufzeichnungen kann zu einer Vertiefung und Beherrschung der prüfungsrelevanten Themengebiete führen.

Der Aufbau und Inhalt des Lehrgangs gewährleisten eine zweckentsprechende Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung, wie die weit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnisse der Lehrgangsteilnehmer in den vergangenen Jahren gezeigt haben.

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Ort & Zeit

Unterrichtsort:
REFA Informatik Center
Emil-Figge-Str. 43
44227 Dortmund
www.top-tagung.de

Unterrichtszeiten:
Regelmäßig an Samstagen sowie an einigen auf einen Werktag fallenden gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Lehrgangsgebühr

3.900,- € bei Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn

4.060,- € bei Ratenzahlung (1 x 430,-€, 11 x 330,- €)

Die Teilnahmegebühr umfasst die Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung einschließlich Klausurtraining mit insgesamt 9 Übungsklausuren, die alle individuell korrigiert und bewertet werden.

Finanzielle Förderung
Zum Erhalt staatlicher Fördermittel, wie z.B. Bildungsscheck NRW oder die Bildungsprämie, ist eine Beantragung der Mittel vor der Anmeldung zum Lehrgang erforderlich. Wenn Sie sich über Fördermöglichkeiten für unseren Lehrgang informieren möchten, rufen Sie gerne an, Tel.: 0251-981643 oder werfen Sie einen Blick auf die folgenden Internetseiten:

www.bildungsscheck.nrw.de

www.bildungspraemie.info

Dozenten

Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung Prof. Dr. Hans-Ulrich Herrnkind
Einkommensteuerrecht Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, Dipl.-Finw. Karl-Heinz Worms, Steuerberater
Körperschaftsteuerrecht Dipl.-Finw. Karsten Birkemeier
Umwandlungssteuerrecht Dipl.-Finw. Karsten Birkemeier
Umsatzsteuerrecht Prof. Dr. Hans Nieskens
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht Prof. Dr. Gerd Brüggemann
Buchführung und Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht Dipl.-Finw. Wolfram Gärtner
Bilanzierung bei Personengesellschaften Prof. Dr. Christoph Uhländer
Internationales Steuerrecht Dipl.-Finw. Dieter Grümmer
Gewerbesteuer Dipl.-Finw. Andreas Kümpel

Inhalte

Steuerrecht einschl. Verfahrensrecht U-Std.
Abgabenordnung (einschl. Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren), Finanzgerichtsordnung 56
Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Internationales Steuerrecht 100
Körperschaftsteuerrecht 24
Umwandlungssteuerrecht 28
Umsatzsteuerrecht 64
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht 32
Buchführung und Bilanzsteuerrecht  
Buchführung und Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht 112
Gesamt: 416
Klausurtraining  
Klausurtraining durch insgesamt 9 sechsstündige Übungsklausuren zur unmittelbaren Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Prüfung und zur laufenden Kontrolle des Leistungsstandes 72

Skripten

Als Grundlage für die Nacharbeit und die spätere Wiederholung des Unterrichtsstoffes – vor allem vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung – werden ohne besondere Berechnung umfangreiche Skripten, zumeist mit Schaubildern, Übersichten und Übungsfällen, herausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Zusendung des Unterrichtsmaterials nicht besteht.

Klausuren

Wesentlicher Teil des Samstags-Lehrgangs ist das Klausurtraining mit 9 Übungsklausuren. Durch Bearbeitung der Klausuren können die Teilnehmer fortlaufend ihren Leistungsstand kontrollieren und haben ausreichend Zeit, mögliche Lücken bis zur Prüfung aufzuarbeiten.

Die Bearbeitungszeit der Klausuren beträgt, wie im Examen, sechs Stunden. Die Klausuren entsprechen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der Steuerberaterprüfung.
Die Klausurlösungen werden korrigiert und nach Prüfungsmaßstäben bewertet. Die Teilnehmer erhalten einen ausführlichen Lösungshinweis, der eine intensive Nacharbeit der Klausur ermöglicht.

6 Präsenzklausuren werden an Samstagen sowie an einigen Feiertagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr geschrieben. 3 Klausuren werden zur Bearbeitung in Heimarbeit bereit gestellt.

Online-Teilnehmerbereich

Die Lehrgangsunterlagen und Übungsklausuren stehen den Lehrgangsteilnehmern jederzeit online abrufbar zur Verfügung.

Über die Internetseite des Studienwerks der Steuerberater erhalten alle Lehrgangsteilnehmer einen Online-Zugang zu ihrem persönlichen virtuellen Schreibtisch. Neben Skripten und Klausuren finden die Teilnehmer hier:

  • wichtige Informationen rund um den Lehrgang,
  • Wissenswertes zur Steuerberaterprüfung und zur Prüfungsvorbereitung,
  • ausgewählte, aktuelle Skripte der Mitarbeiterseminare des Studienwerks des Steuerberater sowie bei Bedarf
  • zusätzliche Lehrgangsunterlagen, Übungen und Klausuren.

Darüber hinaus haben die Teilnehmer jederzeit Zugriff auf die Steuerrechts-Datenbank „Steuer- und Wirtschaftsrecht“ des NWB-Verlages.

Der Online-Teilnehmerbereich stellt damit eine ideale Ergänzung des Präsenzlehrgangs dar, ein deutlicher „Mehrwert“ für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in.

Kontakt

Marie-Christin Spliethoff

Steuerfachwirtlehrgänge,
Steuerberaterlehrgänge Dortmund und Münster

0251-981 64-40
spliethoff(at)studienwerk.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
a) Gebühren
Die Teilnahmegebühr beträgt 3.900,-€ bei Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn. Bei Ratenzahlung beläuft sich die Lehrgangsgebühr auf insgesamt 4.060,-€ (1 x 430,-€, 11 x 330,- €).
Die Teilnahmegebühr umfasst die Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung einschließlich Klausurtraining mit insgesamt 9 Übungsklausuren, die alle individuell korrigiert und bewertet werden.

b) Zahlungsweise
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir, die fälligen Raten von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.

c) Kündigung
Die Teilnahme am Lehrgang ist ohne Angabe von Gründen mit sechswöchiger Frist kündbar, und zwar erstmals zum 30.09.2012, danach jeweils zum Quartalsende. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Bei Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig. Bei unmittelbarem Wechsel in den Steuerberaterlehrgang 50 ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht erforderlich. Im Falle des Rücktritts innerhalb von vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,– €.

d) Sonstige Teilnahmeregelungen
Schriftstücke jeglicher Art, wie z. B. Skripten, Klausuraufgaben nebst Lösungen, Unterrichtspläne usw. werden ausschließlich im Lehrgang verteilt. Nur im Ausnahmefall ist ein Nachbezug möglich. Muss der Unterricht an einem Tag wegen Verhinderung, z. B. Krankheit des Dozenten oder wegen höherer Gewalt ausfallen, wird sich das Studienwerk um Verlegung oder Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder auf Ermäßigung der Lehrgangsgebühr kann hieraus jedoch nicht hergeleitet werden. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden.

Änderungen von Einzelheiten des Lehrgangs bleiben vorbehalten.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

f) Kritik, Anregungen: Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.