
Samstags-Lehrgang 48
Lehrgang
Der Samstags-Lehrgang findet regelmäßig an Samstagen sowie an einigen auf einen Werktag fallenden Feiertagen statt und kann daher berufsbegleitend besucht werden.
Berufsbegleitende Lehrgänge bieten den Vorteil, dass die behandelten Themen umfassend nachbereitet werden können. Auf diese Weise kann der Prüfungsstoff nachhaltig geistiges Eigentum der Lehrgangsteilnehmer werden. Dies bestätigen auch Untersuchungen, wonach auch bei intensiver Mitarbeit im Lehrgang zunächst nur etwa 30 Prozent des Lehrstoffs dauerhaft behalten werden kann. Erst eine mehrfache Wiederholung der Lehrinhalte anhand der Skripten und eigener Aufzeichungen kann zu einer Vertiefung und Beherrschung der prüfungsrelevanten Themengebiete führen.
Aufbau und Inhalt des Lehrgangs gewährleisten eine zweckentsprechende Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung, wie die weit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnisse der Lehrgangsteilnehmer in den vergangenen Jahren gezeigt haben.
„Online-Service“
Die Lehrgangsunterlagen und Aufsichtsklausuren stehen den Lehrgangsteilnehmern jederzeit online abrufbar zur Verfügung.
Über die Internetseite des Studienwerks der Steuerberater erhalten alle Lehrgangsteilnehmer einen Online-Zugang zu ihrem persönlichen virtuellen Schreibtisch. Neben Skripten und Klausuren finden die Teilnehmer hier:
- wichtige Informationen rund um den Lehrgang,
- Wissenswertes zur Steuerberaterprüfung und zur Prüfungsvorbereitung,
- ausgewählte, aktuelle Skripte der Mitarbeiterseminare des Studienwerks des Steuerberater sowie bei Bedarf
- zusätzliche Lehrgangsunterlagen, Übungen und Klausuren.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer jederzeit Zugriff auf die Steuerrechts-Datenbank „Steuer- und Wirtschaftsrecht“ des NWB-Verlages.
Der Online-Teilnehmerbereich stellt damit seit Jahren eine ideale Ergänzung des Präsenzlehrgangs dar, ein deutlicher „Mehrwert“ für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in.
Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt gemäß § 36 StBerG voraus:
1) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Universitätsstudium bzw. ein Hochschulstudium wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern sowie anschließend eine zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Hochschuldiplom: Spätestens Ende September 2010 oder
2) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium bzw. ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als acht Semestern und anschließend eine dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
(Fach)Hochschuldiplom: Spätestens Ende September 2009 oder
3) die bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bzw. eine andere gleichwertige Vorbildung sowie anschließend eine zehnjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Abschluss der Berufsausbildung: Spätestens Ende September 2002.
Der Zeitraum von zehn Jahren verkürzt sich für geprüfte Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirte auf sieben Jahre.
Abschluss der Berufsausbildung: Spätestens Ende September 2005.
Geleisteter Grundwehrdienst, entsprechender Zivildienst oder Mutterschaftsurlaub ist auf die zehnjährige steuerliche Berufspraxis anrechenbar. Dies gilt auch für den Wehrdienst als Soldat auf Zeit, wenn die endgültig festgelegte Dienstzeit nicht mehr als zwei Jahre beträgt (§§ 13, 16a ArbPISchG, § 78 Abs. 1 ZDG). Ein Merkblatt der Steuerberaterkammern NRW über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und über die Durchführung der Prüfung finden Sie im Internet unter www.steuerberaterpruefung-nrw.de.
Bei Zulassungsfragen hilft das Studienwerk der Steuerberater.
Lehrgangsinhalt
| Steuerrecht einschl. Verfahrensrecht | U-Std. |
| Abgabenordnung (einschl. Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren), Finanzgerichtsordnung | 56 |
| Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Internationales Steuerrecht | 96 |
| Körperschaftsteuerrecht | 28 |
| Umsatzsteuerrecht | 68 |
| Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht | 32 |
| Buchführung und Bilanzsteuerrecht | |
| Buchführung und Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht | 144 |
| Klausurtraining | |
| Klausurtraining durch insgesamt 12 sechsstündige Aufsichtsklausuren unter Prüfungsbedingungen zur unmittelbaren Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Prüfung und zur laufenden Kontrolle des Leistungsstandes | 96 |
| Gesamt: | 520 |
Ort & Zeit
Unterrichtsort:
REFA Informatik Center
Emil-Figge-Str. 43
44227 Dortmund
www.top-tagung.de
Unterrichtszeiten:
Regelmäßig an Samstagen sowie an einigen auf einen Werktag fallenden gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Klausuren
Wesentlicher Teil des Samstags-Lehrgangs ist das Klausurtraining mit 12 Aufsichtsklausuren. Durch Bearbeitung der Klausuren können die Teilnehmer fortlaufend ihren Leistungsstand kontrollieren und haben ausreichend Zeit, mögliche Lücken bis zur Prüfung aufzuarbeiten.
Die Bearbeitungszeit der Klausuren beträgt, wie im Examen, sechs Stunden. Die Klausuren entsprechen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der Steuerberaterprüfung.
Die Klausurlösungen werden korrigiert und nach Prüfungsmaßstäben bewertet. Die Teilnehmer erhalten einen ausführlichen Lösungshinweis, der eine intensive Nacharbeit der Klausur ermöglicht.
Die Klausuren werden an Samstagen sowie an einigen Feiertagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr geschrieben.
Skripten
Als Grundlage für die Nacharbeit und die spätere Wiederholung des Unterrichtsstoffes – vor allem vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung – werden ohne besondere Berechnung umfangreiche Skripten, zumeist mit Schaubildern, Übersichten und Übungsfällen, herausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Zusendung des Unterrichtsmaterials nicht besteht.
Dozenten
Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Wolfram Gärtner
Besteuerung der Personengesellschaften:
Prof. Dr. Christoph Uhländer
Einkommensteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Wilfried Apitz
Dipl.-Finanzwirt
Karl-Heinz Worms, Steuerberater
Internationales Steuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Dieter Grümmer
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht:
Prof. Dr. Gerd Brüggemann
Umsatzsteuerrecht:
Prof. Dr. Hans Nieskens
Körperschaftsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Karsten Birkemeier
Dipl.-Finanzwirt
Ortwin Posdziech, Steuerberater
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung:
Prof. Dr. Hans-Ulrich Herrnkind
Teilnahmebedingungen
a) Gebühren
Die Teilnahmegebühr beträgt 3.900,-€ als Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn bzw. 4.060,-€ in 16 Monatsraten (1 x 460,-€, 15 x 240,-€).
Die Teilnahmegebühr umfasst die Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung einschließlich Klausurtraining mit insgesamt 12 Übungsklausuren, die benotet werden.
b) Zahlungsweise
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir, die fälligen Raten von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.
c) Kündigung
Die Teilnahme am Lehrgang ist ohne Angabe von Gründen mit sechswöchiger Frist kündbar, und zwar erstmals zum 30.09.2011, danach jeweils zum Quartalsende. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Bei Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig. Im Falle des Rücktritts innerhalb von vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,– €.
d) Sonstige Teilnahmeregelungen
Schriftstücke jeglicher Art, wie z. B. Skripten, Klausuraufgaben nebst Lösungen, Unterrichtspläne usw. werden ausschließlich im Lehrgang verteilt bzw. online bereit gestellt. Nur im Ausnahmefall ist ein Nachbezug möglich. Muss der Unterricht an einem Tag wegen Verhinderung, z. B. Krankheit des Dozenten oder wegen höherer Gewalt ausfallen, wird sich das Studienwerk um Verlegung oder Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder auf Ermäßigung der Lehrgangsgebühr kann hieraus jedoch nicht hergeleitet werden. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Änderungen von Einzelheiten des Lehrgangs bleiben vorbehalten.
e) Anmeldung an
Studienwerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen e.V., Büro Münster, Hüfferstr. 73-75, 48149 Münster. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
f) Kritik, Anregungen: Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.
Zusatzinformationen
Finanzielle Förderung durch Bildungsscheck NRW und Bildungsprämie möglich!
Mit dem Projekt Bildungsscheck fördert das Land NRW die berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der Lehrgangskosten (maximal 500,- € pro Bildungsscheck) - auch für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung! Informationen hierzu finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Auch mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,- € können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 20.000,- € bei Alleinstehenden (bzw. 40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.
Klausurenwochen / Intensivlehrgang für mehr Prüfungssicherheit
Im Anschluss an den Samstagslehrgang bietet das Studienwerk der Steuerberater die bewährten Klausurenwochen sowie den Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung in Dortmund, Münster und Köln an.
In den Klausurenwochen werden insgesamt 12 Aufsichtsarbeiten unter Prüfungsbedingungen geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt, wie im Examen auch, sechs Zeitstunden. Die Klausuren entsprechen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der Steuerberaterprüfung. Sämtliche Klausuren werden am Tag der Bearbeitung besprochen. Die Klausurlösungen werden korrigiert, nach Prüfungsmaßstäben bewertet und zeitnah zurückgegeben. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lösungshinweise, die eine intensive Nacharbeit der Klausuren ermöglichen. Die Belegung einzelner Klausurenwochen ist möglich.
Ziel des Intensivlehrgangs ist es, Ihnen kurz vor der schriftlichen Prüfung in komprimierter Form eine letzte Wiederholung der wichtigsten Prüfungsthemen zu ermöglichen. Der zeitliche Ablauf der Lehrgänge stellt sich wie folgt dar:
07.05.2011 – 04.08.2012 Samstagslehrgang
20.08. – 24.08.2012 Intensivlehrgang (Teil 1)
27.08. – 01.09.2012 1. Klausurenwoche
03.09. – 07.09.2012 Intensivlehrgang (Teil 2)
10.09. – 15.09.2012 2. Klausurenwoche
17.09. – 21.09.2012 Intensivlehrgang (Teil 3)
09.10. – 11.10.2012 Schriftliche Steuerberaterprüfung 2012
Informationen über Einzelheiten dieser Lehrgangsangebote (Gliederung, Durchführung, Kosten) finden Sie ab Anfang 2011 auf unserer Internetseite bzw. erhalten Sie direkt vom Büro Münster des Studienwerks (Tel.: 0251/ 981643).
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Die Teilnehmer des Samstags-Lehrgangs haben die Möglichkeit, an dem Vorbereitungslehrgang auf die mündliche Prüfung in der Zeit von Anfang Oktober 2012 bis Anfang Februar 2013 teilzunehmen. Der Unterricht findet regelmäßig an Samstagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie an einzelnen Freitagabenden in der Zeit von 17.00 Uhr bis 20.15 Uhr statt.
Informationen über Einzelheiten dieses Lehrgangs (Gliederung, Durchführung, Kosten) finden Sie ab Sommer 2012 unter >>Vorbereitung auf die mündliche Prüfung<<.


