Samstags-Lehrgang 47

Samstags-Lehrgang

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Lehrgang

Der Samstags-Lehrgang findet regelmäßig an Samstagen sowie an einigen auf einen Werktag fallenden Feiertagen statt und kann daher berufsbegleitend besucht werden.

Berufsbegleitende Lehrgänge bieten den Vorteil, dass die behandelten Themen umfassend nachbereitet werden können. Auf diese Weise kann der Prüfungsstoff nachhaltig geistiges Eigentum der Lehrgangsteilnehmer werden. Dies bestätigen auch Untersuchungen, wonach auch bei intensiver Mitarbeit im Lehrgang zunächst nur etwa 30 Prozent des Lehrstoffs dauerhaft behalten werden kann. Erst eine mehrfache Wiederholung der Lehrinhalte anhand der Skripten und eigener Aufzeichungen kann zu einer Vertiefung und Beherrschung der prüfungsrelevanten Themengebiete führen.

Der Aufbau und Inhalt des Lehrgangs gewährleisten eine zweckentsprechende Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung, wie die weit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnisse der Lehrgangsteilnehmer in den vergangenen Jahren gezeigt haben.

„Online-Service“
Die Lehrgangsunterlagen und Aufsichtsklausuren stehen den Lehrgangsteilnehmern jederzeit online abrufbar zur Verfügung.

Über die Internetseite des Studienwerks der Steuerberater erhalten alle Lehrgangsteilnehmer einen Online-Zugang zu ihrem persönlichen virtuellen Schreibtisch. Neben Skripten und Klausuren finden die Teilnehmer hier:

  • wichtige Informationen rund um den Lehrgang,
  • Wissenswertes zur Steuerberaterprüfung und zur Prüfungsvorbereitung,
  • ausgewählte, aktuelle Skripte der Mitarbeiterseminare des Studienwerks des Steuerberater sowie bei Bedarf
  • zusätzliche Lehrgangsunterlagen, Übungen und Klausuren.

Darüber hinaus haben die Teilnehmer jederzeit Zugriff auf die Steuerrechts-Datenbank „Steuer- und Wirtschaftsrecht“ des NWB-Verlages.

Der Online-Teilnehmerbereich stellt damit eine ideale Ergänzung des Präsenzlehrgangs dar, ein deutlicher „Mehrwert“ für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt gemäß § 36 StBerG voraus:

1) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Universitätsstudium bzw. ein Hochschulstudium wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern sowie anschließend eine zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Hochschuldiplom: Spätestens Ende September 2009 oder

2) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium bzw. ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als acht Semestern und anschließend eine dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
(Fach)Hochschuldiplom: Spätestens Ende September 2008 oder

3) die bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bzw. eine andere gleichwertige Vorbildung sowie anschließend eine zehnjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Abschluss der Berufsausbildung: Spätestens Ende September 2001.

Der Zeitraum von zehn Jahren verkürzt sich für geprüfte Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirte auf sieben Jahre.
Abschluss der Berufsausbildung: Spätestens Ende September 2004.

Geleisteter Grundwehrdienst, entsprechender Zivildienst oder Mutterschaftsurlaub ist auf die zehnjährige steuerliche Berufspraxis anrechenbar. Dies gilt auch für den Wehrdienst als Soldat auf Zeit, wenn die endgültig festgelegte Dienstzeit nicht mehr als zwei Jahre beträgt (§§ 13, 16a ArbPISchG, § 78 Abs. 1 ZDG). Ein Merkblatt der Steuerberaterkammern NRW über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und über die Durchführung der Prüfung finden Sie im Internet unter www.steuerberaterpruefung-nrw.de.

Bei Zulassungsfragen hilft das Studienwerk der Steuerberater.

Lehrgangsinhalt

Steuerrecht einschl. Verfahrensrecht U-Std.
Abgabenordnung (einschl. Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren), Finanzgerichtsordnung 56
Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Internationales Steuerrecht 96
Körperschaftsteuerrecht 28
Umsatzsteuerrecht 68
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht 32
Buchführung und Bilanzsteuerrecht  
Buchführung und Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht 144
Klausurtraining  
Klausurtraining durch insgesamt 12 sechsstündige Aufsichtsklausuren unter Prüfungsbedingungen zur unmittelbaren Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Prüfung und zur laufenden Kontrolle des Leistungsstandes 96
Gesamt: 520

Ort & Zeit

Unterrichtsort:
REFA Informatik Center
Emil-Figge-Str. 43
www.refa-bs.de

Unterrichtszeiten:
Regelmäßig an Samstagen sowie an einigen auf einen Werktag fallenden gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Klausuren

Wesentlicher Teil des Samstags-Lehrgangs ist das Klausurtraining mit 12 Aufsichtsklausuren. Durch Bearbeitung der Klausuren können die Teilnehmer fortlaufend ihren Leistungsstand kontrollieren und haben ausreichend Zeit, mögliche Lücken bis zur Prüfung aufzuarbeiten.

Die Bearbeitungszeit der Klausuren beträgt, wie im Examen, sechs Stunden. Die Klausuren entsprechen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der Steuerberaterprüfung.
Die Klausurlösungen werden korrigiert und nach Prüfungsmaßstäben bewertet. Die Teilnehmer erhalten einen ausführlichen Lösungshinweis, der eine intensive Nacharbeit der Klausur ermöglicht.
Die Klausuren werden an Samstagen sowie an einigen Feiertagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr geschrieben.

Skripten

Als Grundlage für die Nacharbeit und die spätere Wiederholung des Unterrichtsstoffes – vor allem vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung – werden ohne besondere Berechnung umfangreiche Skripten, zumeist mit Schaubildern, Übersichten und Übungsfällen, herausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Zusendung des Unterrichtsmaterials nicht besteht.

Dozenten

Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Wolfram Gärtner

Besteuerung der Personengesellschaften:
Prof. Dr. Christoph Uhländer

Einkommensteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Wilfried Apitz

Dipl.-Finanzwirt
Karl-Heinz Worms, Steuerberater

Internationales Steuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Dieter Grümmer

Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht:
Prof. Dr. Gerd Brüggemann

Umsatzsteuerrecht:
Prof. Dr. Hans Nieskens

Körperschaftsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Karsten Birkemeier

Dipl.-Finanzwirt
Ortwin Posdziech, Steuerberater

Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung:
Prof. Dr. Hans-Ulrich Herrnkind

 

Zusatzinformationen

Finanzielle Förderung durch Bildungsscheck NRW möglich!
Mit dem Projekt Bildungsscheck fördert das Land NRW die berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der Lehrgangskosten (maximal bis zu 500,- € pro Bildungsscheck) – auch für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung! So funktioniert das Verfahren:

  • Empfänger können einzelne Personen oder Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein.
  • Über 200 Beratungsstellen in NRW informieren darüber, welche Weiterbildungsangebote in Frage kommen, und stellen den Bildungsscheck aus. Am besten, Sie nehmen den Prospekt des Studienwerks gleich zum Beratungsgespräch mit.
  • Sie reichen den Bildungsscheck beim Studienwerk der Steuerberater ein und erhalten eine Ermäßigung der Lehrgangsgebühr in Höhe von 50%. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de

Beachten Sie bitte:
Der Bildungsscheck muss vor Anmeldung zum Lehrgang ausgestellt sein. Am besten, Sie reichen den Bildungsscheck zusammen mit Ihrer Lehrgangsanmeldung bei uns ein. Alles Weitere erledigen wir für Sie.


Klausurenwochen / Intensivlehrgang für mehr Prüfungssicherheit
Im Anschluss an den Samstagslehrgang bietet das Studienwerk der Steuerberater die bewährten Klausurenwochen sowie den Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung in Dortmund, Münster und Köln an.

In den Klausurenwochen werden insgesamt 12 Aufsichtsarbeiten unter Prüfungsbedingungen geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt, wie im Examen auch, sechs Zeitstunden. Die Klausuren entsprechen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der Steuerberaterprüfung. Sämtliche Klausuren werden am Tag der Bearbeitung besprochen. Die Klausurlösungen werden korrigiert, nach Prüfungsmaßstäben bewertet und zeitnah zurückgegeben. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lösungshinweise, die eine intensive Nacharbeit der Klausuren ermöglichen. Die Belegung einzelner Klausurenwochen ist möglich.

Ziel des Intensivlehrgangs ist es, Ihnen kurz vor der schriftlichen Prüfung in komprimierter Form eine letzte Wiederholung der wichtigsten Prüfungsthemen zu ermöglichen. Der zeitliche Ablauf der Lehrgänge stellt sich wie folgt dar:

            – 13.08.2011   Samstagslehrgang

15.08. – 19.08.2011    Intensivlehrgang (1. Woche)

22.08. – 27.08.2011    1. Klausurenwoche

29.08. – 02.09.2010    Intensivlehrgang (2. Woche)

05.09. – 10.09.2010    2. Klausurenwoche

12.09. – 16.09.2010    Intensivlehrgang (3. Woche)

05.10. – 07.10.2010    Schriftliche Steuerberaterprüfung 2010

Informationen über Einzelheiten dieser Lehrgangsangebote (Gliederung, Durchführung, Kosten) finden Sie ab Anfang 2011 auf unserer Internetseite bzw. erhalten Sie direkt vom Büro Münster des Studienwerks (Tel.: 0251 / 9 81 64 - 3).

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Die Teilnehmer des Samstags-Lehrgangs haben die Möglichkeit, an dem Vorbereitungslehrgang auf die mündliche Prüfung in der Zeit von Anfang November 2011 bis Anfang Februar 2012 teilzunehmen. Der Unterricht findet regelmäßig an Samstagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt.
Informationen über Einzelheiten dieses Lehrgangs (Gliederung, Durchführung, Kosten) finden Sie ab Sommer 2011 unter >>Vorbereitung auf die mündliche Prüfung<<.

Teilnahmebedingungen
a) Gebühren
Die Teilnahmegebühr beträgt 3.600,-€ bei Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn. Bei Ratenzahlung beläuft sich die Lehrgangsgebühr auf insgesamt 3.760,-€ (16 Monatsraten zu jeweils 235,-€).
Die Teilnahmegebühr umfasst die Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung einschließlich Klausurtraining mit insgesamt 12 Aufsichtsklausuren, die benotet werden.

b) Zahlungsweise
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir, die fälligen Raten von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.

c) Kündigung
Die Teilnahme am Lehrgang ist ohne Angabe von Gründen mit sechswöchiger Frist kündbar, und zwar erstmals zum 30.09.2010, danach jeweils zum Quartalsende. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Bei Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig. Bei unmittelbarem Wechsel in den Steuerberaterlehrgang 48 ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht erforderlich. Im Falle des Rücktritts innerhalb von vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,– €.

d) Sonstige Teilnahmeregelungen
Schriftstücke jeglicher Art, wie z. B. Skripten, Klausuraufgaben nebst Lösungen, Unterrichtspläne usw. werden ausschließlich im Lehrgang verteilt. Nur im Ausnahmefall ist ein Nachbezug möglich. Muss der Unterricht an einem Tag wegen Verhinderung, z. B. Krankheit des Dozenten oder wegen höherer Gewalt ausfallen, wird sich das Studienwerk um Verlegung oder Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder auf Ermäßigung der Lehrgangsgebühr kann hieraus jedoch nicht hergeleitet werden. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Änderungen von Einzelheiten des Lehrgangs bleiben vorbehalten.

e) Anmeldung erbeten bis zum 15. April 2010 an
Studienwerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen e.V., Büro Münster, Hüfferstraße 73-75, 48149 Münster. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.