Samstags-Lehrgang 49 Prüfung 2013/2014

Samstags-Lehrgang

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Lehrgang

Der Samstags-Lehrgang findet regelmäßig an Samstagen sowie an einigen auf einen Werktag fallenden Feiertagen statt und kann daher berufsbegleitend besucht werden.

Berufsbegleitende Lehrgänge bieten den Vorteil, dass die behandelten Themen umfassend nachbereitet werden können. Auf diese Weise kann der Prüfungsstoff nachhaltig geistiges Eigentum der Lehrgangsteilnehmer werden. Dies bestätigen auch Untersuchungen, wonach auch bei intensiver Mitarbeit im Lehrgang zunächst nur etwa 30 Prozent des Lehrstoffs dauerhaft behalten werden kann. Erst eine mehrfache Wiederholung der Lehrinhalte anhand der Skripten und eigener Aufzeichnungen kann zu einer Vertiefung und Beherrschung der prüfungsrelevanten Themengebiete führen.

Der Aufbau und Inhalt des Lehrgangs gewährleisten eine zweckentsprechende Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung, wie die weit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnisse der Lehrgangsteilnehmer in den vergangenen Jahren gezeigt haben.

„Online-Service“
Die Lehrgangsunterlagen und Übungsklausuren stehen den Lehrgangsteilnehmern jederzeit online abrufbar zur Verfügung.

Über die Internetseite des Studienwerks der Steuerberater erhalten alle Lehrgangsteilnehmer einen Online-Zugang zu ihrem persönlichen virtuellen Schreibtisch. Neben Skripten und Klausuren finden die Teilnehmer hier:

  • wichtige Informationen rund um den Lehrgang,
  • Wissenswertes zur Steuerberaterprüfung und zur Prüfungsvorbereitung,
  • ausgewählte, aktuelle Skripte der Mitarbeiterseminare des Studienwerks des Steuerberater sowie bei Bedarf
  • zusätzliche Lehrgangsunterlagen, Übungen und Klausuren.

Darüber hinaus haben die Teilnehmer jederzeit Zugriff auf die Steuerrechts-Datenbank „Steuer- und Wirtschaftsrecht“ des NWB-Verlages.

Der Online-Teilnehmerbereich stellt damit eine ideale Ergänzung des Präsenzlehrgangs dar, ein deutlicher „Mehrwert“ für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in.

Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt gemäß § 36 StBerG voraus:

1) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Universitätsstudium bzw. ein Hochschulstudium wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern sowie anschließend eine zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Hochschuldiplom: Spätestens Ende September 2011 oder

2) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium bzw. ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als acht Semestern und anschließend eine dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
(Fach)Hochschuldiplom: Spätestens Ende September 2010 oder

3) die bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bzw. eine andere gleichwertige Vorbildung sowie anschließend eine zehnjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Abschluss der Berufsausbildung: Spätestens Ende September 2003.

Der Zeitraum von zehn Jahren verkürzt sich für geprüfte Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirte auf sieben Jahre.
Abschluss der Berufsausbildung: Spätestens Ende September 2006.

Geleisteter Grundwehrdienst, entsprechender Zivildienst oder Mutterschaftsurlaub ist auf die zehnjährige steuerliche Berufspraxis anrechenbar. Dies gilt auch für den Wehrdienst als Soldat auf Zeit, wenn die endgültig festgelegte Dienstzeit nicht mehr als zwei Jahre beträgt (§§ 13, 16a ArbPISchG, § 78 Abs. 1 ZDG). Ein Merkblatt der Steuerberaterkammern NRW über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und über die Durchführung der Prüfung finden Sie im Internet unter www.steuerberaterpruefung-nrw.de.

Bei Zulassungsfragen hilft das Studienwerk der Steuerberater.

Lehrgangsinhalt

Steuerrecht einschl. Verfahrensrecht U-Std.
Abgabenordnung (einschl. Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren), Finanzgerichtsordnung 56
Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Internationales Steuerrecht 100
Körperschaftsteuerrecht 24
Umwandlungssteuerrecht 28
Umsatzsteuerrecht 64
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht 32
Buchführung und Bilanzsteuerrecht  
Buchführung und Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht 112
Gesamt: 416
Klausurtraining  
Klausurtraining durch insgesamt 9 sechsstündige Übungsklausuren zur unmittelbaren Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Prüfung und zur laufenden Kontrolle des Leistungsstandes 72

Ort & Zeit

Unterrichtsort:
REFA Informatik Center
Emil-Figge-Str. 43
44227 Dortmund
www.top-tagung.de

Unterrichtszeiten:
Regelmäßig an Samstagen sowie an einigen auf einen Werktag fallenden gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Klausuren

Wesentlicher Teil des Samstags-Lehrgangs ist das Klausurtraining mit 9 Übungsklausuren. Durch Bearbeitung der Klausuren können die Teilnehmer fortlaufend ihren Leistungsstand kontrollieren und haben ausreichend Zeit, mögliche Lücken bis zur Prüfung aufzuarbeiten.

Die Bearbeitungszeit der Klausuren beträgt, wie im Examen, sechs Stunden. Die Klausuren entsprechen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der Steuerberaterprüfung.
Die Klausurlösungen werden korrigiert und nach Prüfungsmaßstäben bewertet. Die Teilnehmer erhalten einen ausführlichen Lösungshinweis, der eine intensive Nacharbeit der Klausur ermöglicht.

6 Präsenzklausuren werden an Samstagen sowie an einigen Feiertagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr geschrieben. 3 Klausuren werden zur Bearbeitung in Heimarbeit bereit gestellt.

Skripten

Als Grundlage für die Nacharbeit und die spätere Wiederholung des Unterrichtsstoffes – vor allem vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung – werden ohne besondere Berechnung umfangreiche Skripten, zumeist mit Schaubildern, Übersichten und Übungsfällen, herausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Zusendung des Unterrichtsmaterials nicht besteht.

Dozenten

Bilanzsteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Wolfram Gärtner

Besteuerung der Personengesellschaften:
Prof. Dr. Christoph Uhländer

Einkommensteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Karl-Heinz Worms, Steuerberater

Dipl.-Finanzwirt, RD
Wilfried Apitz

Internationales Steuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Dieter Grümmer

Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht:
Prof. Dr. Gerd Brüggemann

Umsatzsteuerrecht:
Prof. Dr. Hans Nieskens

Körperschaftsteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Karsten Birkemeier

Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung:
Prof. Dr. Hans-Ulrich Herrnkind

Gewerbesteuer
Dipl.-Finanzwirt
Andreas Kümpel

Umwandlungssteuerrecht
Dipl.-Finanzwirt
Karsten Birkemeier

Zusatzinformationen

Finanzielle Förderung durch Bildungsscheck NRW und Bildungsprämie möglich!
Mit dem Projekt Bildungsscheck fördert das Land NRW die berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der Lehrgangskosten (maximal 500,- € pro Bildungsscheck) - auch für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung! Informationen hierzu finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Auch mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,- € können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 25.600,- € bei Alleinstehenden (bzw. 51.200,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.

Klausurenwochen / Intensivlehrgang für mehr Prüfungssicherheit

Im Anschluss an den Samstagslehrgang bietet das Studienwerk der Steuerberater die bewährten Klausurenwochen sowie den Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung in Dortmund, Münster und Köln an.

In den Klausurenwochen werden insgesamt 12 Präsenzklausuren unter prüfungsähnlichen Bedingungen geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt, wie im Examen auch, sechs Zeitstunden. Die Klausuren entsprechen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der Steuerberaterprüfung. Sämtliche Klausuren werden am Tag der Bearbeitung besprochen. Die Klausurlösungen werden korrigiert, nach Prüfungsmaßstäben bewertet und zeitnah zurückgegeben. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lösungshinweise, die eine intensive Nacharbeit der Klausuren ermöglichen. Die Belegung einzelner Klausurenwochen ist möglich.

Ziel des Intensivlehrgangs ist es, Ihnen kurz vor der schriftlichen Prüfung in komprimierter Form eine letzte Wiederholung der wichtigsten Prüfungsthemen zu ermöglichen. Der zeitliche Ablauf der Lehrgänge stellt sich wie folgt dar:

            – 03.08.2013   Samstagslehrgang

19.08. – 23.08.2013    Intensivlehrgang (1. Woche)

26.08. – 31.08.2013    1. Klausurenwoche

02.09. – 06.09.2013    Intensivlehrgang (2. Woche)

09.09. – 14.09.2013    2. Klausurenwoche

16.09. – 20.09.2013    Intensivlehrgang (3. Woche)

08.10. – 10.10.2013    Schriftliche Steuerberaterprüfung 2013

Informationen über Einzelheiten dieser Lehrgangsangebote (Gliederung, Durchführung, Kosten) finden Sie ab Anfang 2013 auf unserer Internetseite bzw. erhalten Sie direkt über unsere Büros in Münster (Frau Spliethoff, 0251/981643) und Köln (Herr Löschmann, 0221/973123-18).

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Die Teilnehmer des Samstags-Lehrgangs haben die Möglichkeit, an dem Vorbereitungslehrgang auf die mündliche Prüfung in der Zeit von Oktober/November 2013 bis Anfang Februar 2014 teilzunehmen. Der Unterricht findet regelmäßig an Samstagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt.
Informationen über Einzelheiten dieses Lehrgangs (Gliederung, Durchführung, Kosten) finden Sie ab Sommer 2013 unter >>Vorbereitung auf die mündliche Prüfung<<.

Teilnahmebedingungen
a) Gebühren
Die Teilnahmegebühr beträgt 3.900,-€ bei Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn. Bei Ratenzahlung beläuft sich die Lehrgangsgebühr auf insgesamt 4.060,-€ (1 x 430,-€, 11 x 330,- €).
Die Teilnahmegebühr umfasst die Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung einschließlich Klausurtraining mit insgesamt 9 Übungsklausuren, die alle individuell korrigiert und bewertet werden.

b) Zahlungsweise
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir, die fälligen Raten von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.

c) Kündigung
Die Teilnahme am Lehrgang ist ohne Angabe von Gründen mit sechswöchiger Frist kündbar, und zwar erstmals zum 30.09.2012, danach jeweils zum Quartalsende. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Bei Kündigung bemisst sich die Lehrgangsgebühr zeitanteilig. Bei unmittelbarem Wechsel in den Steuerberaterlehrgang 50 ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht erforderlich. Im Falle des Rücktritts innerhalb von vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,– €.

d) Sonstige Teilnahmeregelungen
Schriftstücke jeglicher Art, wie z. B. Skripten, Klausuraufgaben nebst Lösungen, Unterrichtspläne usw. werden ausschließlich im Lehrgang verteilt. Nur im Ausnahmefall ist ein Nachbezug möglich. Muss der Unterricht an einem Tag wegen Verhinderung, z. B. Krankheit des Dozenten oder wegen höherer Gewalt ausfallen, wird sich das Studienwerk um Verlegung oder Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder auf Ermäßigung der Lehrgangsgebühr kann hieraus jedoch nicht hergeleitet werden. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden.

Änderungen von Einzelheiten des Lehrgangs bleiben vorbehalten.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

f) Kritik, Anregungen: Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.