
Intensivlehrgang Steuerberaterprüfung 2012
Lehrgang
Mehr Prüfungssicherheit durch ausgefeilte Klausurtechnik und gezielte
Wiederholung prüfungsrelevanter Themen.
In der letzten Phase der Prüfungsvorbereitung gilt es, den Prüfungsstoff noch
einmal gezielt aufzuarbeiten und der eigenen Klausurtechnik den letzten Schliff
zu verleihen. Dazu dienen die Klausurenwochen und der Intensivlehrgang.
Ziel des Intensivlehrgangs ist es, den Teilnehmern kurz vor der schriftlichen
Prüfung in komprimierter Form eine letzte Wiederholung der wichtigsten
Prüfungsthemen zu ermöglichen. In dem Lehrgang wird der Prüfungsstoff anhand von
klausurtypischen Fällen wiederholt. Die Fälle, sogenannte Klausurscheiben, sind
in einem Ordner nach Fachgebieten getrennt zusammengestellt und werden bereits
Anfang Juli 2012 zugesandt, damit sich die Teilnehmer schon vor Beginn des
Lehrgangs mit den Fällen vertraut machen können.
Im Intensivlehrgang
• wird Klausurtechnik durch Anwendung theoretischen Wissens auf klausurtypische Fälle geübt, und
• die Teilnehmer erhalten Hinweise auf „prüfungsverdächtige“ Themen.
Die drei Wochen des Intensivlehrgangs und die zwei Klausurenwochen finden in
wöchentlichem Wechsel statt. Dieser Wechsel von Klausur und Unterricht
gewährleistet höchste Effizienz in der letzten Phase der Prüfungsvorbereitung.
Die Inhalte des Intensivlehrgangs können zwischen den Lehrgangsteilen
nachbereitet werden, für Zweifelsfragen stehen die Fachdozenten im folgenden
Lehrgangsteil zur Verfügung. Darüber hinaus können in den Klausuren aufgedeckte
Wissenslücken im folgenden Lehrgangsteil aufgegriffen und geschlossen werden.
Achtung: Intensivlehrgang und Klausurenwochen sind zwei separate Lehrgangsangebote. Sofern Sie beide Angebote nutzen wollen, müssen Anmeldungen zu beiden Lehrgängen erfolgen!
Die Klausurenwochen können jeweils einzeln belegt werden.
Ablauf der Klausurenwochen / des Intensivlehrgangs 2012:
20.08. - 24.08.2012 Intensivlehrgang (1. Woche)
27.08. - 01.09.2012 Klausurenwoche 1
03.09. - 07.09.2012 Intensivlehrgang (2. Woche)
10.09. - 15.09.2012 Klausurenwoche 2
17.09. - 21.09.2012 Intensivlehrgang (3. Woche)
Hier Prospekt im PDF-Format herunterladen!
Ort & Zeit
Lehrgangsort:
REFA Informatik Center
Emil-Figge-Str. 43
44227 Dortmund
www.top-tagung.de
Unterrichtszeiten:
Montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Lehrgangsinhalt
Das Unterrichtsprogramm konzentriert sich auf zentrale Rechtsbereiche, die erfahrungsgemäß Gegenstand des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung sind. Dazu gehören:
- Einkommensteuerrecht (einschl. Lohnsteuerrecht, Recht der internationalen Doppelbesteuerung, Außensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht)
- Körperschaftsteuerrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung
- Bewertungsrecht
- Umsatzsteuerrecht
- Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht
Dozenten
Einkommensteuer, Internationales Steuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Karl-Heinz Worms, Steuerberater
Körperschaftsteuer:
Dipl.-Finanzwirt
Karsten Birkemeier
Bilanzsteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Wolfram Gärtner
Besteuerung der Personengesellschaften, Umwandlungssteuer:
Dipl.-Finanzwirt
Gerhard Freikamp
Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung:
Prof. Dr. Martin Stirnberg
Umsatzsteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt
Ralf Walkenhorst
Bewertungsrecht, Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht:
Prof. Dr. Gerd Brüggemann
Zusatzinformationen
Finanzielle Förderung durch Bildungsscheck NRW und Bildungsprämie möglich!
Mit dem Projekt Bildungsscheck fördert das Land NRW die berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der Lehrgangskosten (maximal 500,- € pro Bildungsscheck) - auch für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung! Informationen hierzu finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Auch mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,- € können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 25.600,- € bei Alleinstehenden (bzw. 51.200,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.
Klausurenwochen für mehr Prüfungssicherheit
In wöchentlichem Wechsel mit dem Intensivlehrgang bieten wir zwei Klausurenwochen an.
In den Klausurenwochen werden insgesamt 12 Aufsichtsarbeiten unter Prüfungsbedingungen geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt, wie im Examen auch, sechs Zeitstunden. Die Klausuren entsprechen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der Steuerberaterprüfung.
Die Klausuren werden am Tag der Bearbeitung besprochen. Sämtliche Klausurlösungen werden korrigiert, nach Prüfungsmaßstäben bewertet und zeitnah zurückgegeben. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lösungshinweise, die eine intensive Nacharbeit der Klausuren ermöglichen.
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Der mündliche Prüfungsteil hat für das Bestehen des Steuerberaterexamens eine ganz besondere Bedeutung, denn „das Mündliche“ geht zu 50 % in die Gesamtnote der Prüfung ein. Prüfungsteilnehmer bestätigen uns in jedem Jahr aufs Neue, wie wichtig eine fundierte Vorbereitung auf den mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung ist.
Während die schriftliche Prüfung 2012 im Wesentlichen auf dem Rechtsstand des Jahres 2011 basiert, wird in der mündlichen Prüfung nach aktuellem Recht geprüft. Zusätzlich zu den auch für die Klausuren wichtigen Fachgebieten wie z.B. Buchführung/Bilanz, Einkommen- und Körperschaftsteuer werden im mündlichen Teil der Prüfung auch gezielt Fragen aus den Bereichen Gesellschafts-, Handels- und Zivilrecht, Betriebs- und Volkswirtschaft und sogar aus dem Berufsrecht gestellt.
Die Lehrgangsteilnehmer erhalten daher zusätzlich zu einem „Update“ in den wesentlichen Steuerrechtsgebieten eine solide Vorbereitung auf die zusätzlichen Rechtsgebiete der mündlichen Prüfung.
Die Einbeziehung der Teilnehmer in „Prüfungsgespräche“, das Training von Kurzvorträgen und die Prüfungssimulation verschaffen den Teilnehmern die nötige Prüfungssicherheit für die Mündliche.
Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird in der Zeit vom Oktober 2012 bis Februar 2013 stattfinden.
Teilnahmeregelungen:
a) Gebühren: Die Teilnahmegebühr beträgt 890,-€ und wird zum 20. August 2012 fällig.
b) Zahlungsweise: Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bitten wir, die Teilnahmegebühr von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.
c) Kündigung: Die Anmeldung wird mit Eingang beim Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. – Büro Münster – verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühr. Eine Kündigung ist vor Ausgabe des Arbeitsordners ohne weiteres möglich. Ab dem 1. Juli 2012 (nach Ausgabe der Arbeitsunterlagen) wird eine Gebühr von 20 Prozent der Lehrgangsgebühr erhoben. Auch bei Rücksendung der Unterlagen wird die Stornogebühr fällig. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr unberührt. Nach Beginn des Lehrgangs ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Kündigungen müssen schriftlich - per Einschreiben - erfolgen.
d) Sonstige Teilnahmeregelungen: Schriftstücke jeglicher Art, wie z. B. Skripten, Klausuraufgaben nebst Lösungen, Unterrichtspläne usw. werden ausschließlich im Lehrgang verteilt. Nur im Ausnahmefall ist ein Nachbezug möglich. Muss der Unterricht an einem Tag wegen Verhinderung, z. B. Krankheit des Dozenten oder wegen höherer Gewalt ausfallen, wird sich das Studienwerk um Verlegung oder Ersatz bemühen. Ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder auf Ermäßigung der Lehrgangsgebühr kann hieraus jedoch nicht hergeleitet werden. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z. B. an Garderobe oder sonstigen eingebrachten Gegenständen des Teilnehmers, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Änderungen von Einzelheiten des Lehrgangs bleiben vorbehalten.
e) Anmeldung an: Studienwerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen e.V., Büro Münster, Hüfferstraße 73-75, 48149 Münster. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
f) Kritik, Anregungen: Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Teilnehmer! Sollten Sie einmal nicht einverstanden sein mit unserer Leistung, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden. Ihre Kritik, Hinweise und Anregungen dienen uns zur Verbesserung unserer Leistungen.


